Futterknappheit wegen Hitze
Mittelfränkische Landwirte dürfen Vorrangflächen mähen
Der Bayerische Bauernverband Mittelfranken (BBV) teilt mit, dass das bayerische Landwirtschaftsministerium eine allgemeine Freigabe der Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) sowie auf Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (glöZ-Flächen) und sonstigen Brachflächen für die Futternutzung ab 1. Juli 2019 zugelassen hat. Hintergrund ist die anhaltende Hitzeperiode in Franken und damit einhergehende Verknappung von Futter für die Tiere von den Wiesen und Äckern.
Der BBV hatte dies wiederholt gefordert und sich seit einigen Wochen dafür eingesetzt, teilt der BBV Mittelfranken mit. Nun hat das bayerische Landwirtschaftsministerium, die Nutzung von Brachen aufgrund von Trockenheit beziehungsweise Hagelschäden in ganz Mittelfranken sowie Ober- und Unterfranken zur Futtergewinnung und Beweidung ab dem 1.7.2018 zugelassen.
Zulässig ist auch eine Weitergabe des Futters im Rahmen der Nachbarschaftshilfe an Dritte. Sofern die genannten Flächen in KULAP- oder VNP-Maßnahmen einbezogen sind, sind die entsprechenden Auflagen zu beachten. Der BBV empfiehlt in diesen Fällen, die Futternutzung vorher mit dem zuständigen AELF abzustimmen.
Die Bundesländer können ab dem 1. Juli allgemein oder im Einzelfall zulassen, dass in Gebieten, in denen aufgrund außergewöhnlicher Umstände, insbesondere ungünstiger Witterungsereignisse, nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht, der Aufwuchs auf brachliegenden Flächen als ÖVF durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung für Futterzwecke genutzt wird.