P53: geplanter Ersatzneubau der Juraleitung
Rahmenvereinbarung zwischen dem BBV und der TenneT
Bereits in den vergangenen Jahren haben wir Mitglieder im räumlichen Umfeld der Planungen zu Veranstaltungen und Videokonferenzen eingeladen, um über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen zu berichten.
Im Dezember 2023 fanden bereits Veranstaltungen zur Information über die geplante Rahmenvereinbarung zwischen BBV und TenneT statt, um einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen, von welchen die Landwirtschaft profitieren kann.
Die TenneT plant im Laufe des Jahres 2024 die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren bei den zuständigen Bezirksregierungen einzureichen. Innerhalb eines Planfeststellungsverfahrens wird es eine öffentliche Beteiligung geben, in welcher jeder mittelbar und unmittelbar Betroffene eine Einwendung einreichen kann. Am Ende eines Planfeststellungsverfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss, welcher bei positiver Entscheidung der Genehmigungsbehörde einer Baugenehmigung gleicht. Sobald im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen Handlungsbedarf besteht gehen wir zu gegebener Zeit auf die voraussichtlich Betroffenen zu.
Kürzlich wurde die Rahmenvereinbarung unterzeichnet, welche zwischen BBV und TenneT über eineinhalb Jahre lang verhandelt wurde. Die Rahmenvereinbarung ist eine Empfehlung über Entschädigungswerte und Rahmenbedingungen für das Projekt, welche aber nicht rechtsverbindlich für den einzelnen Betroffenen ist. Jeder betroffene Eigentümer erhält grundsätzlich im Rahmen des Projektes auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung ein Entschädigungsangebot für die voraussichtlich betroffenen Flächen. An dieser Stelle kann jeder Eigentümer selbst entscheiden, ob das Angebot angenommen wird oder nicht. Wird die Rahmenvereinbarung nicht angenommen werden die Entschädigungspositionen und Entschädigungswerte gutachterlich ermittelt. Wer der Rahmenvereinbarung folgt und das Entschädigungsangebot annimmt gefährdet damit nicht sein Recht, gegen die Maßnahme Einwendungen oder Klage zu erheben.
TenneT hat von Beginn an kommuniziert, frühzeitig, noch vor einem Genehmigungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) auf die Betroffenen zuzugehen. Hierfür nutzt TenneT das Mittel des Beschleunigungszuschlages um zusätzlich Anreize zu schaffen eine frühzeitige Einigung herbeizuführen.
Der Beschleunigungszuschlag ist rechtlich nicht an ein Planfeststellungsverfahren geknüpft wodurch der Stromnetzbetreiber TenneT die Möglichkeit hat, mit 75% der Dienstbarkeitsentschädigung zusätzliche Entschädigungen zu bezahlen. Voraussetzung hierfür ist die Unterzeichnung und notarielle Beglaubigung der Unterlagen innerhalb einer Frist von 8 Wochen. Diese zusätzliche Entschädigung ist in vielen Fällen nicht unerheblich und bewegt den BBV dazu, frühzeitig im Sinne der betroffenen Landwirte eine Rahmenvereinbarung abzuschließen.
Unseren aktuellen Informationen zufolge plant TenneT über Dienstleitungsunternehmen im Zeitraum Ende Juli/ Anfang August mit einem konkreten Entschädigungsangebot auf die Eigentümer zuzugehen.
Grundsätzlich ist den Betroffenen anzuraten mögliche Unterlagen vor Unterschriftsleistung genau zu prüfen und bei Bedarf Rücksprache mit der BBV Hauptgeschäftsstelle (0981/97070-0) zu halten.
Die grundlegend kritische Positionierung des BBV Mittelfranken gegenüber dem Planungsvorhaben bleibt weiterhin bestehen.