Gewässerrandstreifen
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Digitalisierung der Gewässerrandstreifen

Wichtige Informationen!

20.05.2020 | Für die Gewässerrandstreifen ist eine Entschädigung vom Freistaat Bayern geplant. Um diese Entschädigung zu bekommen, muss der Gewässerrandstreifen in der Feldstückkarte in iBALIS bis spätestens Mitte Juni 2020 digitalisiert werden, unabhängig vom Mehrfachantrag.

Die Höhe der geplanten Entschädigung sind im ersten Jahr 500 €/ha und danach 200 €/ha.

Ohne Digitalisierung bis Mitte Juni 2020 bzw. besser noch im Mai 2020, bekommen Sie keine Entschädigung!

 

Der Gewässerrandstreifen VB ist mit einer Breite von 5 Metern ab Uferlinie auf allen Ackerflächen bei eindeutigen Bächen/ Gewässern zu digitalisieren. Wegseitengräben (Straßengraben), die nur gelegentlich Wasser führen sind keine Bäche!

 

Hat der Bach/das Gewässer eine breite Böschung oder liegt ein Weg zwischen Gewässer und Feld, ist gegebenenfalls nur ein sehr schmaler Streifen zu digitalisieren. Bitte schauen Sie sich das Gewässer vor Ort an (Meterstab mitnehmen), damit die richtige Breite digitalisiert werden kann.

 

Die Nutzung des Gewässerrandstreifens kann jedes Jahr im Mehrfachantrag geändert werden (z.B. als 062 Brache oder 422 Kleegras). Der Nutzungsschlag im Mehrfachantrag kann aus praktischen Gründen auch breiter gemacht werden als der Gewässerrandstreifen VB (z.B. 2 x 3 m Mulcherbreite = 6 m).

 

Bestandsschutz auf Flächen mit Winterung

Für Flächen, die nach der Ernte 2019 mit Winterungen bestellt wurden, besteht Bestandsschutz, sodass hier in 2020 noch geerntet werden darf. Trotzdem ist auch hier schon jetzt eine Digitalisierung notwendig, um später eine Entschädigung zu erhalten.

 

Pachtflächen des Freistaates Bayern

Bei Pachtflächen des Freistaat Bayern an Gewässern 1. und 2. Ordnung (z.B. Inn) ist ein 10 Meter breiter Gewässerrandstreifen VB ab Böschungsoberkante bei allen Acker- und Grünlandflächen zu digitalisieren.

 

Gewässerrandstreifen und KULAP/VNP

Der Gewässerrandstreifen VB ist auch zwingend bei KULAP-Gewässerschutzstreifen zu digitalisieren, weil Sie sonst eine KULAP-Förderung bekommen, die Ihnen nicht mehr zusteht (Doppelförderung). Es kommt dann zu einer KULAP-Rückforderung mit Sanktion (Bußgeld).

 

Sommerung 2020

Ist heuer eine Sommerung direkt bis an das Gewässer hin angebaut, müssen Sie die Sommerung umbrechen und den Mehrfachantrag schriftlich beim AELF ändern lassen, da Sie sonst einen Fachrechtsverstoß begehen, der sanktioniert wird.

 

Bei offenen Fragen wenden Sie sich gerne an uns. Vereinbaren Sie einen Termin, damit wir möglichst bald die Gewässerrandstreifen für Sie digitalisieren können.