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Düngeverordnung - Dienstleistungsangebote der Geschäftsstelle

Ihre Geschäftsstelle unterstützt Sie bei der Erfüllung der Vorgaben

06.02.2020 | Bauernverband kämpft weiter für praktikable Regelungen

Bis zum 31. März muss der neue Nährstoffvergleich für das Wirtschaftsjahr 2018/2019 oder das Kalenderjahr 2019 gerechnet werden. Zudem muss, wie im letzten Jahr, vor der ersten Düngergabe im Frühjahr eine Düngebedarfsermittlung erstellt und dokumentiert werden. Achten Sie auch auf die zusätzlichen Vorgaben in roten Gebieten!

 

Nutzen Sie unseren Service, um Ihren Nährstoffvergleich und Ihre Düngebedarfsermittlung erstellen zu lassen. Wir können Ihnen diese lästige Arbeit abnehmen und gleichzeitig prüfen, ob Ihr Betrieb alle Auflagen einhält. Füllen Sie dazu beiliegenden Erhebungsbogen für den Nährstoffvergleich aus oder reservieren Sie sich am Besten gleich einen Termin bei uns für die Erstellung Ihres Nährstoffvergleichs und Ihrer Düngebedarfsermittlung. Rufen Sie dazu einfach bei Ihrer BBV-Geschäftsstelle an.

 

Bitte beachten Sie auch die ab 2020, laut aktueller Düngeverordnung, geltenden Regelungen zur emissionsarmen Ausbringtechnik für flüssige Wirtschaftsdünger auf bestellten Ackerflächen, die Vorgaben zur Düngung mit Harnstoffdüngern sowie die erweiterte Lagerkapazität für Tierhalter mit mehr als 3 GV/ha.

 

Nach derzeitigem Diskussionsstand wird eine erneute Novelle der Düngeverordnung bis Mitte 2020 nicht zu verhindern sein. Darüber hinaus werden in den kommenden Jahren mehr Betriebe von der Stoffstrombilanz betroffen sein, die langfristig den Nährstoffvergleich ersetzen soll.

 

Einen Überblick über die wichtigsten Verschärfungsvorschläge sowie unsere Mailaktion finden Sie unter https://www.bayerischerbauernverband.de/mailaktion

Der Bayerische Bauernverband wird weiterhin für praktikable Regelungen kämpfen und für die Anliegen der bayerischen Bauern eintreten.