Weizenfeld
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Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz

Weitere Veranstaltung noch im Februar 2020

03.02.2020 | Regelmäßige Fortbildung erforderlich

Seit dem 26.11.2015 benötigt jede Person unter anderem für den Erwerb und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln für den professionellen Einsatz einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Zudem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben. Jeweils in einem dreijährigen Fortbildungszeitraum muss eine anerkannte Fortbildung besucht werden. Beginn und Ende eines Fortbildungszeitraums hängt davon ab, ob man Alt- oder Neusachkundiger ist. Für Altsachkundige, die bereits einmal eine Fortbildung besucht haben, begann der neue Fortbildungszeitraum am 01.01.2019 und endet am 31.12.2021. Bevor das Frühjahr beginnt bieten wir noch folgende  Veranstaltungen an:

Mittwoch, 19.02.2020 10.00 Uhr Gasthaus Wirtsbauer in Langeneck

Falls Sie diese Veranstaltung besuchen möchten, ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich, die wir im Anhang beifügen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen