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Sperrfrist Düngeverordnung
Für den Landkreis Rottal-Inn gilt die Regelsperrfrist
07.10.2020 | Ausbringungsverbot vom 01.11.2020 bis 31.01.2021
Nach der Düngeverordnung gelten für die Ausbringung von Düngemitteln mit einem wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff Sperrfristen. Einen wesentlichen Gehalt an verfügbaren Stickstoff (>1,5% N in der TS) haben neben organischen Düngern (Gülle, Jauche, Biogasgärrest ….) auch mineralische Düngemittel. Für diese Saison gilt für den Landkreis Rottal-Inn die Regelsperrfrist für Grünland, Dauergrünland und für mehrjährigen Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum 15. Mai vom 01.11.2020 bis 31.01.2021.