Änderung der Düngeverordnung
Anschreiben an Bundes- und Landtagsabgeordnete
Die BBV-Kreisverband Regensburg hat deshalb alle Bundes- und Landtagsabgeordneten im Landkreis Regensburg angeschrieben und um Unterstützung gebeten, dass die vorgesehene Entscheidung im Bundesrat zur Düngeverordnung verschoben wird.
Das Anschreiben finden Sie im Mitgliederbereich.
Antwortschreiben von Stefan Schmidt, Mitglied des Bundestags (MdB)
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Reform der Düngeverordnung war dringend notwendig. Gerade in diesen Zeiten muss die Sauberkeit und Güte des Wassers in Deutschland gewährleistet werden. Leider hat die Bundesregierung die Umsetzung dieses bereits vor langer Zeit zwischen allen 26 Staaten der EU abgesprochene Ziel jahrelang verschleppt. Eine zukunftsgerichtete Agrarpolitik hätte dafür gesorgt, dass die Landwirte und Landwirtinnen ein gutes Auskommen mit einer umweltgerechten Produktion hätten.
Weil die Bundesregierung jahrelang eine Regelung verhindert hat, die Gewässer schützt und Bäuerinnen und Bauern nützt und zuletzt das Wohlwollen der Kommission (über)strapaziert hat, blieb für eine bessere Abstimmung mit den Ländern über praktikable und effektive Regelungen keine Zeit mehr. Strafzahlungen drohten.
Gerade deswegen musste die aktuelle Novelle schnell beschlossen werden. Das kann aber nur der erste Schritt sein, um anschließend schnellstmöglich ein mit den Ländern abgestimmtes und umsetzbares Regelwerk für einen echten Gewässerschutz auf den Weg zu bringen.
Die enormen Gülleüberschüsse in Deutschland müssen heruntergefahren werden, indem die Zahl der Tiere der Fläche angepasst wird. Wir brauchen endlich ein Umbaukonzept, wie die Landwirtschaft in Einklang mit der Umwelt wirtschaften kann und die Betriebe mit deutlich weniger Tieren (über-)leben können.
Denn dass es in der Landwirtschaft mit dem Prinzip „wachsen oder weichen“ so nicht weitergehen kann, wird immer mehr Landwirten schmerzhaft bewusst. Insbesondere wir Grüne stehen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene für den Erhalt und die Stärkung der kleinbäuerlichen Landwirtschaft, die nicht nur regionale, hochwertige Lebensmittel zu produzieren im Stande ist, sondern auch einen großen Beitrag zur Artenerhaltung und zum rücksichtsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen leisten kann. Dass das geht, beweisen Bio-Bauern in ganz Deutschland jeden Tag.
Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Versorgung mit Nahrungsmitteln durch die neue Düngeverordnung gefährdet ist. Vielmehr muss die Bundesregierung jetzt schnell eine Lösung für das Problem der fehlenden Erntehelferinnen und -helfer finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Schmidt, MdB
Antwortschreiben von Ulrich Lechte, MdB
Sehr geehrter Herr Mayer,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Mich haben in den vergangenen Tagen zahlreiche ähnliche Zuschriften von Landwirten erreicht. Sie zeigen einmal mehr, in welcher schwierigen Lage sich die landwirtschaftlichen Betriebe in unserem Land befinden.
Die beschlossene Düngeverordnung sieht eine Reihe von zusätzlichen Verboten und Regularien vor, die zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen in den Betrieben führen werden. Zu einer nennenswerten Verbesserung der Grundwasserqualität führen sie nicht. Anstatt die Betriebe mit der Verabschiedung der „Bauernmilliarde“ ruhig stellen zu wollen, hätten wir es lieber gesehen, wenn die Bundesregierung sich für europaweit einheitliche Regelungen und ein einheitliches Messstellennetz, das alle potentiellen Verursacher gleichermaßen in den Blick nimmt, eingesetzt hätte.
Seit Mitte vergangenen Jahres haben wir Freie Demokraten im Bundestag intensiv versucht, die Verabschiedung der Düngeverordnung in ihrer jetzigen Form zu verhindern. Zuletzt haben wir im März einen Antrag auf ein Moratorium gestellt sowie einen ergebnisoffenen Dialog mit der Landwirtschaft und ein einheitliches Messstellennetz gefordert. Leider fanden unsere Initiativen im Bundestag keine Mehrheit.
Was vor einigen Wochen schon falsch war, ist auch heute noch falsch. Daran ändert auch eine Verzögerung des Inkrafttretens der Maßnahmen in den roten Gebieten nichts. Vor diesem Hintergrund ist es uns unerklärlich, dass die Düngeverordnung nun unter dem Deckmantel der Corona-Krise durch den Bundesrat beschlossen wurde. Wer in diesen Zeiten Landwirte mit zusätzlichen Auflagen überzieht, konterkariert die Erleichterungen, die an anderer Stelle geschaffen werden sollen!
Unser FDP-Landwirtschaftsminister in Rheinland-Pfalz, Volker Wissing, hat sich klar gegen eine solche Vorgehensweise und die vorliegende Form der Düngeverordnung ausgesprochen. Auch unsere Kollegen in den Landtagsfraktionen haben den zur Entscheidung stehenden Entwurf äußerst kritisch begleitet. Sämtliche Bundesländer, in denen die FDP mitregiert, haben der Verordnung nicht zugestimmt. Leider sind die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat aber dergestalt, dass die Düngeverordnung dennoch auf den Weg gebracht wurde. Nun geht es darum, die Binnendifferenzierung und die Überarbeitung des Messstellennetzes konstruktiv zu begleiten, um weitere Nachteile für die Landwirtschaft abzuwenden.
In Folge der Corona-Krise hat das Bundesinnenministerium erst kürzlich die Einreise für Saisonarbeitskräfte verboten. Es ist nicht vermittelbar, dass zwar rumänische LKW-Fahrer aber nicht das Personal zur Produktion der LKW-Ladung ins Land dürfen! Um fachfremde Erntehelfer anzuleiten, braucht es erfahrene Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland, die seit Jahren vertrauensvoll mit den Sonderkulturbetrieben zusammenarbeiten. Vor diesem Hintergrund muss Herr Seehofer seinen Rücken gerade machen und für unbürokratische Einreise- und Transitregelungen unter Berücksichtigung epidemiologischer Vorsichtsmaßnahmen sorgen. Nur so können wir gewährleisten, dass die anstehenden Arbeiten bewältigt und die Ernten eingefahren werden können. Unsere weiteren Forderungen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise in der Landwirtschaft finden Sie hier: https://protection.retarus.com/v1?u=https%3A%2F%2Ftinyurl.com%2FFDPvsCOVID19&c=3ikPVxO&r=6ssfnOKX61EeoeD5cpKXcK&k=7s1&s=ERjzKCMZCQMxECsohHc6MZOzLPBMPn0vYZjdC2Nh6ic Abschließend möchte ich Ihnen danken. Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen sichern unter denkbar schlechten Rahmenbedingungen auch in der jetzigen Corona-Krise weiter unsere Lebensmittelversorgung. Dafür gebührt Ihnen der Dank und Respekt unserer Gesellschaft. Als Freie Demokraten werden wir weiter an die Regierung appellieren, werden wir weiter Anträge einbringen und Forderungen aufstellen, um dafür zu sorgen, dass Sie endlich auch die politischen Rahmenbedingungen bekommen, die Sie verdienen und dringend benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Lechte
Mitglied des Deutschen Bundestages
Antwortschreiben von Peter Aumer, MdB
Sehr geehrter Herr Kreisobmann,
sehr geehrter Herr Mayer,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24. März 2020, in der Sie fordern, dass der Bundesrat in seiner kommenden Sitzung nicht die Düngeverordnung behandelt.
Aufgrund der durch die Corona-Pandemie entstandenen Situation und dem entsprechenden Gesetzespaket, das am gestrigen Mittwoch vom Bundestag beschlossen wurde, hat sich der Bundesrat entschlossen, die planmäßig für den 3. April 2020 vorgesehene Sitzung auf den 27. März 2020 zu verlegen. Die BR-Sitzung am 3. April, in der die Düngeverordnung eigentlich behandelt werden sollte, wird es Stand heute nicht geben.
Hauptgegenstand der Bundesratssondersitzung am 27. März wird das bereits genannte Corona-Gesetzespaket sein. Derzeit wird im Kreise der 16 Länder darüber verhandelt, welche weiteren Punkte darüber hinaus am 27. März im Bundesrat beraten und welche Punkte von der bisherigen, vorläufigen Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt werden sollen. Der Bundestag ist bei diesem Prozess nicht aktiv in dem Sinn beteiligt, dass er ein Mitspracherecht bei der Zusammenstellung der Tagesordnung des Bundesrates hat.
Ich teile Ihre Befürchtungen über die Düngeverordnung. Deswegen habe ich die bayerische Landwirtschaftsministerin kontaktiert, damit diese Druck auf den Bundesrat ausübt und die Düngeverordnung nicht auf der morgigen Tagesordnung stehen wird. Eine Verschiebung der Entscheidung zur Düngeverordnung ist meines Erachtens das einzig richtige, um diesem Fachthema in der Situation gerecht zu werden.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Aumer
Mitglied des Deutschen Bundestages
Antwortschreiben von Dr. Franz Rieger, Mitglied des Landtags
Sehr geehrter Herr Mayer,
vielen Dank für Ihre Nachricht! Ich habe Ihre Zeilen mit großem Interesse gelesen und darf Ihnen mitteilen, dass sich Frau Staatministerin Kaniber bereits für eine Verschiebung der Behandlung des Tagesordnungspunkts DüngeVO auf einen späteren Termin einsetzt.
Mit den besten Grüßen
Ihr
Franz Rieger
Antwort von Alexander Flierl, MdL
Pressemitteilung:
Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber fordert auf Grund der zusätzlichen Belastung der Landwirtschaft durch die Corona-Krise, dass die neue Düngeverordnung später in Kraft tritt: „Die Landwirte sollten die Vorgaben der neuen Düngeverordnung erst ab 2021 anwenden müssen. Damit bekämen sie in diesen Krisenzeiten ausreichend Zeit für die notwendigen betrieblichen Anpassungen“, sagte Kaniber. Bayern wird im Bundesrat beantragen, dass die neue Verordnung erst am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Kaniber erwartet eine breite Unterstützung des Antrags durch andere Bundesländer.
„Jetzt müssen wir uns voll und ganz auf die Bewältigung der Corona-Krise konzentrieren“, sagte Kaniber. Deshalb sei eine Übergangsfrist für die Landwirtschaft von grundlegender Bedeutung. „Zusätzliche Einschränkungen zum jetzigen Zeitpunkt überlasten die Betriebe. Dies wäre ein kaum erklärbarer Widerspruch zu Einstufung der Landwirtschaft als systemrelevant. Wir brauchen jetzt pragmatische Lösungen, um die landwirtschaftliche Erzeugung am Laufen zu halten“, sagte Kaniber.
Kaniber hat sich mit Ressortkolleginnen und Kollegen aus Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auch an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gewandt. In einem gemeinsamen Brief machen die Agrarministerinnen und -minister auf die dramatische Situation der Landwirtschaft aufmerksam und fordern eine flexible Reaktion der EU-Kommission auf diese Ausnahmesituation.
Die landwirtschaftlichen Betriebe seien zum Beispiel jetzt voll gefordert, um Saisonarbeitskräfte zu bekommen, damit sie ausreichend und sicher Lebensmittel produzieren können.
Antwortschreiben von Sylvia Stierstorfer, MdL
Sehr geehrter Herr Kreisobmann Mayer,
im Namen von Frau Stierstorfer darf ich Sie recht herzlich grüßen und Ihnen für Ihre eindringliche Mail danken. Wir haben dieses gleichlaufende Anliegen gestern bereits von Herrn Präsidenten Wutz übermittelt bekommen und ihm auch geantwortet. Frau Stierstorfer ist hier ganz bei Ihnen, dass ein Vorziehen der Entscheidung nicht nachvollziehbar ist.
Frau Stierstorfer war diesbezüglich auch schon im Kontakt mit Frau Staatsministerin Kaniber und ihren Kolleginnen und Kollegen der CSU-Landtagsfraktion. Nach dieser Abstimmung möchte Ihnen Frau Stierstorfer versichern, dass Bayern unabhängig vom Zeitpunkt der Beratung an seinen bisherigen Forderungen zur Änderung der Düngeverordnung festhält.
Bayern wird daher im Bundesrat zu den Punkten
- Bedarfsgerechte Düngung von Zwischenfrüchten ohne Futternutzung in roten Gebieten unter bestimmten Bedingungen
- Verlängerung der Aufzeichnungspflicht von 2 Tagen auf einen Monat bei Düngemaßnahmen
- Einfügung einer 6-montigen Übergangsfrist für neue Pflichtmaßnahmen in roten Gebieten
- Bagatellregelung für die Aufzeichnungspflicht bei der Aufnahme von betriebsfremder Gülle
- Klarstellung zur Antragsfrist für Bauanträge, um bei der Erweiterung der Gülleanlagen mehr Zeit zu gewinnen
Anträge einbringen.
Darüber hinaus setzt sich Frau Staatsministerin Kaniber mit allen Kräften für eine Verschiebung der Behandlung des Tagesordnungspunktes auf einen späteren Termin ein.
Die gleichlaufende Mail von Herrn Präsidenten Wutz haben wir gestern schon an Frau Staatsministerin Kaniber weitergeleitet und hoffen schnellstmöglich auf eine positiver Rückmeldung zu den Bemühungen der Terminverschiebung.