In vielen Regionen Bayerns prägen Bauernhöfe im Nebenerwerb die Landschaft
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Änderungen durch die neue EU-Agrarpolitik

Agrarumweltprogramme, Ökolandbauförderung, Betriebsprämie und Co.

10.01.2022 | GAP ab 2023: Was zeichnet sich bei Betriebsprämie und Co. für die Landwirte ab? Was ändert sich für Öko-Betriebe mit der neuen EU-Agrarpolitik?

Im Juni 2021 haben sich EU-Parlament, EU-Agrarrat und EU-Kommission nach 8 Monaten abschließender Beratungen über den EU-Rahmen zu Direktzahlungen, Konditionalität der GAP ab 2023 geeinigt.

Wir wollen Sie Online am Donnerstag, 13.01.2022 um 19.30 Uhr darüber informieren, was Ihr Bauernverband für Betriebsprämie und Co seit 2016 an Einsatz für die Mitgliedsbetriebe geleistet hat und was sich bei den Detailberatungen abzeichnet.

 

Ab 2023 greift die neue EU-Agrarpolitik und damit gelten neue Regeln für die Direktzahlungen, Agrarumweltprogramme und Ökolandbauförderung. Was die Öko-Betriebe bei Konditionalität und ECO-Schemes an Neuem beachten müssen und welche Wechselwirkungen es mit der Öko-KULAP gibt, darüber informiert der Leiter des Fachbereichs Agrar- und Umweltpolitik im BBV, Matthias Borst Online am Montag, 17.01.2022 um 19.30 Uhr.

 

Weiter Informationen und Anmeldungen zu den Online-Veranstaltungen unter www.bildung-beratung-bayern.de (hier finden Sie auch das bayernweite Angebot an Webinaren) oder per E-Mail an Schwandorf@BayerischerBauernverband.de