Strommast im Feld
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Energiewende ohne Konzept?

Sitzung der BBV-Kreisvorstandschaft Schwandorf

04.09.2020 | BBV-Schwandorf fordert eine koordinierte Vorgehensweise bei der Planung von Stromleitungen

In der Sitzung der BBV-Kreisvorstandschaft Schwandorf Anfang September im Tierzuchtzentrum Schwandorf wurde kritisiert, dass die Projekte für neue Energieleitungen in der Region bisher isoliert betrachtet und entwickelt wurden.  Die Vorstandsmitglieder zeigten sich überrascht, dass in laufender Folge immer neue Projekte präsentiert werden. So wurde erst kürzlich bekannt, dass nun auch das Bayernwerk ihr Leitungsnetz ertüchtigen bzw. einzelne Leitungstrassen neu erstellen möchte. „Es hat den Anschein, also ob einzelne Maßnahmenträger ihre Planungen isoliert von anderen Vorhaben vorantreiben“, stellte Kreisobmann Josef Irlbacher fest und mahnte eine koordinierte Vorgehensweise an. Es müsse ein intensiver Austausch stattfinden, wo neue Leitungen auf bestehenden oder noch zu errichtenden Masten von anderen Netzbetreibern mitgenommen werden können, so Irlbacher. Als Beispiel nannte er die geplante Bahnstromtrasse und den vorgesehenen Ersatz der Hochspannungsleitung des Bayernwerks von Schwandorf nach Amberg. Grundsätzlich sei die Frage zu stellen, ob eine geplante Leitung überhaupt notwendig ist und ob sich Alternativlösungen anbieten. Auf jeden Fall müsse von unabhängiger und neutraler Stelle geprüft werden, ob der Bahnstrom aus dem öffentlichen Netz bezogen werden könne, fügte Kreisobmann Irlbacher an.

Einer Bündelung des Ostbayernrings im Schwandorfer Westen, sei es als Hochspannungsleitung oder Erdkabel wurde eine klare Absage erteilt, da im erheblichen Umfang zusätzliche Eingriffe in land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche erfolgen würden. In Verbindung mit den bestehenden Energieversorgungsleitungen und weiteren leitungsgebundenen Vorhaben würde in diesem Bereich die   Bündelungsvorgabe völlig überzogen.

Die Mitglieder der BBV-Kreisvorstandschaft waren sich einig, dass der Bundesgesetzgeber klare Vorgaben machen muss, damit die Maßnahmenträger ihre Projekte zukünftig besser koordinieren und planerisch gemeinsam weiterentwickeln können.

Trotz des Zeitdrucks ist zu gewährleisten, dass die Rechte von betroffenen Bürgern, Landwirten und Grundstückseigentümern gewahrt bleiben. Angesichts des neuen Plansicherstellungsgesetzes und  weiterer Projektbeschleunigungsgesetzen besteht die Gefahr, dass berechtigte Anliegen zunehmend unter die Räder kommen.

Im Weiteren setzte sich die BBV-Kreisvorstandschaft mit der zwischenzeitlich ausufernden Entwicklung von Solarparks auseinander. Die Errichtung von großen

Freiflächenanlagen auf Äckern und Wiesen mit guter Bonität entzieht landwirtschaftlichen Betrieben zunehmend die Erwerbsgrundlage. Die BBV-Kreisvorstandschaft Schwandorf spricht sich für die Errichtung von Photovoltaikanlagen in erster Linie auf vorhandenen Dächern aus.  „Hier gibt es noch  Potential“ bemerkte Kreisobmann Irlbacher und appellierte an die Politik, eine Sonderinitiative für Dachanlagen in Bayern  auf dem Weg zu bringen. PV-Freiflächenanlagen sollten darüber hinaus vorrangig auf Flächen mit Bewirtschaftungsauflagen, Grenzstandorten oder Ausgleichsflächen realisiert werden. Um einen sinnvollen Beitrag zur Energiewende leisten zu können sei eine Anpassung der Vergütungsstruktur notwendig. Dies fördere auch die Akzeptanz dieser Anlagen.