2021-02-11-KV SAD Mahnaktion zum Insektenschutzgesetz
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Insektenschutzgesetz – Bauern laufen Sturm

Schwandorfer Landwirte setzen mit Mahnaktion ein Zeichen gegen weitere Auflagen und Beschränkungen.

11.02.2021 | „Uns reichts, wir haben das ständige Draufhauen auf die Landwirtschaft, auch durch weitere Gesetze und Verordnungen satt“, sagt stv. Kreisobmann Johann Hahn anlässlich einer Mahnaktion in der Nähe von Frauenhof, Gemeinde Teublitz.

Mit dem Insektenschutzgesetz, das am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet wurde, werden wieder in erster Linie nur Landwirte in die Pflicht genommen. Viele Bauern befürchten erhebliche Einbußen. Nicht nur die Landwirte vor Ort kritisieren, dass mit dem Insektenschutzgesetz der kooperative Naturschutz konterkariert wird. Über 50 % der Landwirte in Bayern führen freiwillig auf über 40 % ihrer Flächen Agrarumweltmaßnahmen durch. Das Gesetzespaket, für das sich das Bundesumweltministerium (BMU) zusammen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELF verantwortlich zeigt, steht im Widerspruch zu den Aussagen des BMU, dass die Landwirte Naturschutzmaßnahmen honoriert bekommen sollen. Auflagen lassen nun einmal keine Förderung zu“, stellt stv. Kreisobmann Johann Hahn dar und beklagt einen Eingriff in das Eigentum sowie einen massiven Vertrauensbruch.

Das Insektenschutzgesetz sieht unter anderem die Unterschutzstellung von artenreichem Grünland und Streuobstwiesen mit Auflagen vor, ebenso einen pauschalen Gewässerabstand von 10 Metern und das Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten. In Bayern sind 11,3 % der Landesfläche in Natura 2000 Gebieten. Neben Bundesagrarministerin Julia Klöckner äußern auch die Agrarminister aus Baden-Württenberg, Bayern und Niedersachsen deutliche Bedenken gegen das Insektenschutzpaket. Die geplante bundesweite Regelung ist aus deren Sicht teilweise mit bestehenden Vorschriften der Bundesländer nicht vereinbar. Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde von Seiten der Landesbauernverbände aufgefordert, ein Absegnen der vorliegenden Entwürfe des Aktionsprogramms Insektenschutz zu verhindern. 

Ein breites Bündnis von landwirtschaftlichen Organisationen forderte die Bundesregierung ebenfalls auf, diesen Entwurf zurückzuziehen. Bereits am vergangenen Donnerstag hat der Bauernverband vor dem Bundeskanzleramt in Berlin demonstriert und klar gemacht, dass pauschale Verbote und zusätzliche Unterschutzstellungen der falsche Weg sind. „Leider wird kaum wahrgenommen, dass der schützenswerte Zustand erst durch die Nutzung entstanden ist und nur durch die weitere Nutzung erhalten werden kann“, gab Johann Hahn zu bedenken. Zudem habe die Politik versprochen, dass in Natura-2000 Gebieten die Landbewirtschaftung wie bisher fortgesetzt werden könne. Nun erinnere man sich nicht mehr an die eigenen Aussagen. „Es ist auch ein Gebot der Fairness, für Leistungen der Landwirte einen finanziellen Ausgleich zu geben, betonte Hahn.

„Es ist schon bemerkenswert, wenn man Pandemiezeiten nutzt, um unausgegorene Regelungen, ohne groß auf die vorgebrachten sachlich fundierten Einwendungen Rücksicht zu nehmen, durchzusetzen. Er kritisierte die Art und Weise der Bundesumweltministerin, bewusst parteipolitisch Kapital aus dieser Auseinandersetzung zu schlagen, um im Bundestagswahlkampf punkten zu können. Mit den Auflagen des Insektenschutzpakets müssten weitere landwirtschaftliche Flächen aus der Produktion genommen werden. Den Ersatz für den fehlenden Ertrag bzw. Früchte, die nicht angebaut werden können, müsse die Bundesrepublik dann durch steigende Importe aus Drittstaaten sicherstellen. Dort spiele der Insekten- und Naturschutz oftmals keine oder nur eine sehr untergeordnete Rolle.

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