Buntbrache mit vielen verschiedenen Wildblumen, Gräsern und Kräutern
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Klarheit bei GLÖZ 8 Pflichtbrache

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22.03.2024 | Seit dem Sommer 2023 hat der Bauernverband fortlaufend eine Ausnahme bei GLÖZ 8 „Pflichtbrache“ auch im Anbaujahr 2024 von der EU-Kommission verlangt. Die starken Bauernproteste haben Wirkung gezeigt und die EU macht Zugeständnisse bei der Pflichtbrache. Welche lesen Sie hier im Artikel.

Die EU-Kommission hatte eine lange Forderung des Bauernverbandes aufgegriffen und am 14. Februar 2024 den EU-Staaten eine alternative Umsetzung der Pflichtbrache nach dem
so genannten GLÖZ 8 ermöglicht. Vor allem aufgrund des massiven Drucks des Bauernverbandes in den letzten zwei Wochen hat sich Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir der Haltung angeschlossen, die Umsetzungsmöglichkeit 1:1 in Deutschland aufzugreifen. Gerade DBV-Präsident Rukwied hat hier viele intensive Gespräche mit Bundespolitikern geführt, um dies zu erreichen. Zugleich wurden durch die harte Position des Bauernverbandes die Forderung der Umweltseite verhindert, die eine zusätzliche Kürzung der Basisprämien um rund 14 Euro/ha ab 2025 verlangt hat, um diese Gelder für Ökoregelungen und für zusätzliche Ökoregelungsmaßnahmen umzuschichten.

So sieht die zusätzliche Umsetzungsmöglichkeit in 2024 bei GLÖZ 8 aus!

Für die Umsetzung von GLÖZ 8 auf mindestens 4 % der Ackerfläche werden nun in 2024 auch

  •  Leguminosen – kleinkörnige und großkörnige Leguminosen (ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz; Faktor 1,0; Aufwuchs ist nutzbar) als Hauptfrucht sowie
  • Zwischenfruchtflächen (ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz; Faktor 1,0; keine Vorgaben zum Saatgut; Aufwuchs ist nutzbar), bei denen zuvor und danach eine Hauptkultur angebaut werden kann. Der Landwirt soll jederzeit die Zwischenfrucht - ob Sommer oder Herbst; säen können. Die Zwischenfrucht muss bis zum 31.12.2024 auf der Fläche vorhanden sein.

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