2019-03-18-BBV und Landesbund für Vogelschutz
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von links nach rechts (stv. LBV-Vors. Hermann Rank, stv. Kreisobmann Georg Lorenz, BBV-Vorstandsmitglied Johann Sieß, LBV-Vors. Zeno Bäumler, Kreisbäuerin Sabine Schindler, Kreisobmann Josef Irlbacher, stv. Kreisbäuerin Manuela Pronath).

Nach dem Volksbegehren "Rettet die Bienen"

BBV spricht mit dem Landesbund für Vogelschutz

18.03.2019 | "Es geht nur Miteinander" war Tenor eines gemeinsamen Gesprächs von Kreisvorstandschaftsmitgliedern des BBV-Kreisverbandes Schwandorf mit den beiden Vorständen vom Landesbund für Vogelschutz (LBV) im Landkreis Schwandorf.

Das konstruktive Gespräch war geprägt vom beiderseitigem Verständnis für die Belange der Landwirtschaft und des Insekten- bzw. Vogelschutzes in der Region. Von Seiten des BBV wurde bemängelt, dass zurzeit die Landwirte für vieles verantwortlich gemacht würden und dabei völlig undifferenziert und einseitig vorgegangen wird. Die Landwirtschaft habe sich, so Kreisobmann Josef Irlbacher in Lauf der Jahrzehnte geändert, vieles wurde optimiert. Manche Änderung, bedingt durch die gesellschaftspolitisch gewollte Ausrichtung der Landwirtschaft, ging auch zu Lasten der Artenvielfalt. Man beschönige das nicht. Die Landwirtschaft sei aber nicht alleine schuld an dieser Entwicklung betonte auch stv. Kreisobmann Georg Lorenz.

LBV-Kreisvorsitzender Zeno Bäumler stellte den Artenrückgang im Offenland vor und ging auf die Forderungen des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" ein. Auflagen, die diesbezüglich von den Landwirten einzuhalten sind, müssen voll ausgeglichen werden, betonte er. Der Bauer müsse davon leben können, wenn mehr Raum für die Natur geschaffen werde, so Bäumler. "Wir müssen ein Nebeneinander finden, das allen gerecht wird", pflichtete ihm sein Stellvertreter Hermann Rank bei. Man war sich einig, dass es mit einem immer größer und schneller nicht weitergehen könne. Notwendig seien Rahmenbedingungen, die ein Auskommen der Landwirtschaft ermöglichen und dabei die Biodiversität fördern. Das gehe nicht zum Nulltarif und erfordere einen dauerhaften, verlässlichen und steuerfinanzierten Ausgleich für die Bewirtschafter.