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Alle drei Jahre muss eine Fortbildungsmaßnahmen besucht werden.
Pflanzenschutzsachkundenachweis
Neue Termine ab Herbst
09.05.2018 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahmen besucht werden.
Viele Sachkundige stellen sich derzeit die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie in Ihrem Sachkundenachweis. Falls es für Sie wieder so weit ist, hilft Ihnen vielleicht folgende Info weiter:
Der Bayerische Bauernverband bietet gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge, dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder diese Fortbildung an.
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Neue Termine ab Herbst
Inhalte der Schulung
Inhalte der Schulung, die von der Fortbildungsrichtlinie vorgeschrieben sind:
Gesetzliche Grundlage und Rechtsvorschriften
Integrierter Pflanzenschutz, Methode und Anwendungsbeispiele
Anwenderschutz
Umgang mit Pflanzenschutzmitteln