Rahmenvereinbarung für den Ostbayernring
BBV stellt die Rahmenvereinbarung zum Ostbayernring vor.
Der Bayerische Bauernverband hat sich nach intensiven Verhandlungen mit dem Netzbetreiber TenneT TSO GmbH darauf verständigt, bei der geplanten 380-kV-Freileitung von der Regierungsbezirksgrenze OFR/OPF bis Schwandorf in den verschiedenen Teilabschnitten eine Rahmenvereinbarungen abzuschließen.
In mehreren Informationsveranstaltungen haben wir die interessierten Grundstückseigentümer und Bewirtschafter intensiv über Planungsschritte, Entschädigungspositionen sowie über die Verhandlung der Rahmenvereinbarung informiert. Am 27. November 2019 in Großbüchlberg und Altenstadt/WN sowie am 5. Dezember 2019 in Schwarzenfeld stellte der Bayerische Bauernverband die Rahmenvereinbarung für den Abschnitt von der Regierungsbezirksgrenze OFR/OPF bis Schwandorf vor. Die anwesenden Teilnehmer haben sich bei diesen Veranstaltungen mit großer Mehrheit dafür ausgesprochen, dass die vorliegende Rahmenvereinbarung abgeschlossen wird und damit die darin enthaltenen Regelungen uneingeschränkt Anwendung finden.
Augenblicklich werden die Rahmenvereinbarungen an die voraussichtlich betroffenen Grundstückseigentümer versand. Mit der Zusendung kommen wir unserer Zusage nach, Sie auch über die Informationsveranstaltung hinaus über den Abschluss der Rahmenvereinbarung zu informieren.
Bei Fragen zur Rahmenvereinbarung oder Unklarheiten im Rahmen der Bauausführung stehen Ihnen die TenneT und der Bayerische Bauernverband gerne zur Verfügung
HINWEIS: Wir weisen darauf hin, dass die sich die Entschädigungen für Maststandorte in Anlage 1 nur auf forstwirtschaftlich genutzte Flächen bezieht. Die Entschädigung von Maststandorten auf landwirtschaftlichen Nutzflächen wird analog der Hochspannungsmast-Entschädigung nach Jennissen/Wolbring entschädigt. Diese liegt je nach Einzelfall einmalig zwischen 10.155 € und 16.920 € je Masten.
Achtung: Der geplante Erörterungstermin zum Ostbayernring am 30.03.2020 in Nabburg wurde wegen Corona abgesagt!