2019-03-14-SüdOstLink
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SüdOstLink - Einwendungen für Abschnitt C

Informationen des BBV Schwandorf

14.03.2019 | Die Unterlagen nach § 8 NABEG liegen im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung für den SüdOstlLink - Abschnitt C (bis Pfreimd) seit 13. Februar bis einschließlich 12. März aus. Dies entspricht einem Raumordnungsverfahren bei anderen Großvorhaben.

Die schriftlichen Verfahrensunterlagen mit Plänen und Beschreibungen für den Abschnitt C können nur bei der Stadt Weiden,  Dr.-Pfleger-Straße 15, 92637 Weiden i.d. Opf (Mo–Mi und Fr 8–13, Do 8–12 und 14:30–17:30) eingesehen werden. Außerdem können Sie die Unterlagen auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter  www.netzausbau.de/cln_111/home/de.html herunterladen.

Einwendungen sind nur an die Bundesnetzagentur bis spätestens 12. April 2019 zur richten.

Der Bayerische Bauernverband Schwandorf informiert zu diesem Leitungsbauvorhaben im Rahmen einer Informationsveranstaltung am  Dienstag, den 12.03.2019, 19:00 Uhr im Landgasthof Burkhard, Am Marktplatz 10, 92533 Wernberg-Köblitz. Die Tennet stellt als Maßnahmenträger die aktuelle Planung vor. Auf die Rechte der Grundstückseigentümer und Landwirte im Verfahren geht Herr Rechtsanwalt Dipl.-Ing.-agr.  Anton Hess von der Landvokat ein. Die Rolle des BBV beim Leitungsvorhaben erläutert Bezirkgsgeschäftsführer Hubert Hofmann von der BBV-Hauptgeschäftsstelle Oberpfalz. Alle Betroffenen und Interessierten sind herzlich dazu eingeladen.