Schafe und Ziegen mit Kopfprämie
© BBV
Förderung für Schafe und Ziegen

Geld für Schafe und Ziegen

Neue Schaf- und Ziegenprämie geht an den Start

25.08.2020 | Mit der Schaf- und Ziegenprämie fördert der Freistaat Bayern die Weidehaltung der kleinen Wiederkäuer. Die extensive Beweidung mit Schafen und Ziegen sichert Lebensräume für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten.

Tierhalter können einzeltierbezogene Prämien beantragen


Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilt, wird es für die Weidehaltung von Schafen und Ziegen eine einzeltierbezogene, aus Landesmitteln finanzierte Prämie von 30 Euro pro Tier und Jahr geben. Dies gelte für Herden ab 20 Tieren, die mindestens zehn Monate alt sind. Die Förderung werde als De-minimis-Beihilfe vergeben.
Landwirtschaftsministerin Kaniber will mit dieser Förderung „ein deutliches Zeichen für diesen tierwohlgerechten und ressourcenschonenden Betriebszweig setzen“.


Fördervoraussetzung:
•    Eine Antragstellung ist nur online im iBALIS-Serviceportal und nur mit 10-stelliger
     Betriebsnummer und zugehöriger PIN möglich.
•    Alle beantragten Tiere werden in der HIT-Datenbank geführt.
•    Die beantragten Tiere müssen vom 01.09.2020 bis zum 30.09.2020 ununterbrochen im Betrieb sein
•    Alle beantragten Tiere waren am 01.01.2020 mindestens 10 Monate alt.
•    Die Summe der beantragten Tiere (ab 10 Monate) beträgt mindestens 20 Tiere.
•    Alle Tiere haben Weidezugang (je Tier mindestens 1.000 qm).


Förderung:
Für jedes Schaf und jede Ziege werden 30 € pro Jahr gewährt. Die Schaf- und Ziegenprämie Bayern wird als De-minimis-Agrar-Beihilfe vergeben.  

Vorgehensweise:
Der Förderantrag muss bis spätestens zum 31.08.2020 online über das Mehrfachantragsprogramm IBaliS gestellt werden. Dort sind auch das Merkblatt zum Antrag sowie einige weitere Informationen zu finden. Außerdem können Sie jederzeit an der Geschäftsstelle weitere Hinweise zur Antragstellung erhalten.


Neben dem Förder-Antrag auf Schaf- und Ziegenprämie muss dann noch zwischen dem 01.10. bis zum 15.11.2020 ein Auszahlungsantrag – ebenfalls online – gestellt werden.

https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/249065/index.php

Fördervoraussetzung

Die Richtlinie zur Förderung der Schaf- und Ziegenhaltung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind seit dem 03.07.2020 online.