Kernsperrfrist
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Sperrfrist zur Gülleausbringung verschoben

Verschiebung um zwei Wochen

10.10.2024 | Sperrfristverschiebung Grünland und mehrjähriger Feldfutter

Sperrfrist in Unterfranken verschoben

Wie in den vergangen Jahren wurde die Güllesperrfrist in weiten Teilen Unterfrankens sowohl in Roten als auch in Grünen Gebieten um zwei Wochen nach hinten verschoben. Von der Verschiebung ist auch der Landkreis Schweinfurt betroffen.

Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte, wird abweichend von § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 2 Düngeverordnung  auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum Ablauf des 15. Mai 2024 wie folgt verschoben: 
für die Landkreise Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen, Haßberge, Schweinfurt, Würzburg, Miltenberg und Kitzingen, sowie die Stadt Schweinfurt und die Stadt Würzburg (bzw. für den Regierungsbezirk Unterfranken, ausgenommen die Landkreise Main-Spessart und Aschaffenburg, sowie die Stadt Aschaffenburg).
 

  • auf Flächen, die durch § 1 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) als mit Nitrat belastetet ausgewiesen sind (auf sog. „roten Flächen“): vom 15. Oktober 2024 bis einschließlich 14. Februar 2025 
  • auf Flächen, die nicht durch § 1 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) als mit Nitrat belastet ausgewiesen wurden (auf sog. „nicht roten Flächen“): vom 15. November 2024 bis einschließlich 14. Februar 2025
     

Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für das Verbot, Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Boden auszubringen; sowie für die Einhaltung der N-Obergrenzen.
Die Sperrfristen, die für die Flächen in Wasserschutzgebieten in der jeweils gültigen Fassung der Wasserschutzgebietsverordnung vorgegeben sind, sind weiter zu beachten.
 

In den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sowie in anderen Bundesländern bzw. Regierungsbezirken können andere Sperrzeiten gelten. In Oberfranken wird im Herbst 2024 auf Antrag des BBV auf Grund der in den letzten Wochen sehr unbeständigen und feuchten Witterung die Kernsperrfrist nach §6 Abs. 10 Satz 1 DüV für den gesamten Regierungsbezirk Oberfranken in den „roten Gebieten“ um insgesamt 28 Tage (4 Wochen) und in den sogenannten „nicht roten Gebieten“ wie gehabt um 14 Tage (2 Wochen) verschoben.