Kreisobmann Georg Zankl mit den Referenten
© BBV Thomas Müller
von links nach rechts:
Kreisobmann Georg Zankl, Peter Drefahl (Landratsamt Starnberg - Untere Naturschutzbehörde), Dr. Tobias Zehetmair (Ökoagentur Bayern Gmbh), Dr. Stephan Gampe (AELF Weilheim)

Infoabend in Gilching "Ökopunkte Waldumbau"

Kreisverband Starnberg veranstaltete einen Informationsabend in Gilching

15.01.2019 | Die Bayerische Kompensationsverordnung, in der u.a. die Entwicklung von privaten Ökokonten, z.B. durch waldbauliche Maßnahmen geregelt ist, ist nun seit über 4 Jahren in Kraft. Trotzdem ist die Verordnung vielen Eigentümern nicht bekannt. Ein Grund für den BBV-Kreisverband STA, einen Infoabend durchzuführen.

Mit Peter Drefahl von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Starnberg, Dr. Tobias Zehetmair von der ÖkoAgentur Bayern GmbH und Dr. Stephan Gampe vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim, referierten 3 Fachleute, die mit dieser Materie bestens vertraut sind.

Durch die BayKompV  besteht die Möglichkeit, an geeigneten Standorten, einen ohnehin anstehenden Waldumbau als Ersatzmaßnahmen (Ökokonto) für Eingriffe in den Naturhaushalt zu verwenden. Dadurch kann der Zugriff auf wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen als Ausgleichsflächen reduziert bzw. vermieden werden.

Bauvorhaben der Landwirtschaft, von Kommunen oder anderen Vorhabensträgern stellen i.d.R. Eingriffe in den Naturhaushalt dar, die nach dem Naturschutzgesetz entsprechend ausgeglichen werden müssen. Ziel von Ökokonto-Maßnahmen ist es, innerhalb eines dem Zielzustand entsprechenden Entwicklungszeitraumes einen naturschutzfachlich hochwertigen Biotop- und Nutzungstyp (BNT)  zu schaffen. Hierzu wird die Ausgangssituation dokumentiert und bei waldbaulichen Maßnahmen vom zuständigen AELF bewertet, genauso wie der angestrebte Zielzustand.

Eine Anerkennung der Ökokonto-Maßnahmen erfolgt nur dann, wenn  der Zielzustand über die waldgesetzlichen Vorgaben der sachgemäßen, bzw. vorbildlichen Waldbewirtschaftung hinausgeht. Der Unterhaltungszeitraum der Ökokonto-Maßnahmen beträgt i.d.R.  25 Jahre nach der Zuordnung von Wertpunkten zu einem Bauvorhaben und wird durch einen Grundbucheintrag für die Dauer des Eingriffs gesichert. Der Antrag und die Bewilligung von Ökokonten erfolgt bei der Unteren Naturschutzbehörde.

Ein wichtiger Gesichtspunkt ist, dass Ökopunkte auch gehandelt, sprich verkauft werden können. Ein Waldbesitzer kann sich beispielsweise für einen - ohnehin anstehenden Waldumbau - Ökopunkte anrechnen lassen  und sie dann einem Eingriffsverursacher verkaufen, wenn dieser für ein Bauvorhaben einen naturschutzrechtlichen Ausgleich benötigt.

Die Planung eines Ökokontos bzw. auch der Verkauf der Ökopunkte erfordert jedoch Wissen und Erfahrung. Insofern ist die Abwicklung und die Betreuung über Dienstleister - z.B. die BBV LandSiedlung GmbH (Planung) und die Ökoagentur Bayern GmbH (Vermittlung) sinnvoll und ratsam, auch wenn dies mit Kosten verbunden ist.

Ökokonten, sowohl im Offenland als auch im Wald, stellen daher ein wichtiges Instrument bei der sinnvollen Verwendung von Ausgleichsmöglichkeiten für den naturschutzrechtlichen Ausgleich dar, über das sich Flächeneigentümer näher informieren sollten.