Pflanzenschutzkurs in Böbing
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Neuer Kurs Pflanzenschutz-Sachkundenachweis am 26. Februar in Böbing

Schriftliche Anmeldung erforderlich!

22.01.2025 | Innerhalb eines Dreijahres-Zeitraumes ist eine Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich!

Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. 

Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen. Viele Sachkundige stellen sich derzeit die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises.
Steht dort beispielsweise bei "Beginn erster Fortbildungszeitraum" das Datum 01.01.2013 - beginnt der 5. Fortbildungszeitraum am 01.01.2025 und endet am 31.12.2027. Entscheidend ist dieses Datum!

Der Bayerische Bauernverband bietet gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge, dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder diese Fortbildung an.

Folgender nächster Termine ist von Ihrer Geschäftsstelle Weilheim geplant:

26.02.2025 - 9.00 bis 13.30 Uhr, Gasthof zum Haslacher, Böbing

Die Kosten je Teilnehmer belaufen sich auf 35,00 € und werden nach erfolgter Teilnahme abgebucht bzw. sind dann von Ihnen zu überweisen. Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit.

Für Fragen steht Ihnen die BBV-Geschäftsstelle Weilheim gerne zur Verfügung.

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