Von Links Maximilian Dendl, Brigitte Landstorfer, Josef Heisinger, Claudia Erndl, Friedhelm Dickow, Ingrid Ecker, Franz Schreyer
Am Dienstag vergangener Woche fand in Wolferszell die Regionalversammlung des Bayerischen Bauernverbandes statt.
Kreisobmann Franz Schreyer begrüßte die Anwesenden und Referenten.
20.02.2025 | Herr Maximilian Dendl vom AELF Deggendorf-Straubing referierte zur Gülleausbringung. Die bodennnahe, streifenförmige Gülleausbringung ist seit 2020 auf Acker und seit 01.02.2025 auch auf Grünland Pflicht. Hierzu gibt es unter bestimmtem Voraussetzungen Befreiungen, die unter www.aelf-ds.bayern.de/duengung aufgeführt sind. Herr Dendl ging ausführlich auf das neue alternative Verfahren zur bodennahen streifenförmigen Ausbringung mit Wasserverdünnter Rindergülle mit Breitverteiler ein .
Herr Dendl stellt auch die GülleAppBayern vor und berichtet, dass diese App die Daten des MFA einliest, die Ausnahmeanträge berücksichtigt und auch die 15 ha Grenze berechnet. Der Landwirt hat relativ wenige zusätzliche Angaben einzugeben wie etwa den TS Gehalt.
Anschließend trug Herr Friedhelm Dickow , Aufsichtsratvorsitzender der Erzeugergemeinschaft Südbayern, die Auswirkungen der Tierseuchen auf die Vermarktung vor und die Bedeutung der niederbayerischen Schlachthöfe. Er ging auf die Tierseuchen Blauzungenkrankheit, Maul-und Klauenseuche und die Afrikanische Schweinepest näher ein. Man hofft, dass die Maul- und Klauenseuche mit dem Fall in Brandenburg und den verschiedenen Maßnahmen eingedämmt wurde und keine weiteren Fälle auftauchen.
Zum Ende der Versammlung trug Frau Ingrid Ecker vom BBV die neue Systematik der landwirtschaftlichen Krankenkasse vor. Die bisherige Berechnungsgrundlage auf Einheitswerten wurde durch die Grundsteuerreform ungültig, so dass man mehrere Optionen als Beitragsgrundlage diskutiert habe. Letztendlich sei das Standardeinkommen beschlossen worden. Neben Feldfrüchten, Grünland, Forst werden auch Tierarten und Tierzahlen berücksichtigt. Die errechneten Einkommen auf Landkreisebene führen zu erheblichen Verwerfungen. Auch die Tierhaltung wird seit 2025 berücksichtigt. Auf den Beitragsbescheid kann innerhalb von vier Wochen nach Zustellung Einspruch erhoben werden.
Zum Schluss der Veranstaltung bedankt sich Kreisbäuerin Claudia Erndl bei den Referenten und den Landwirten fürs Kommen.