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Auslegung der neuen Vorgabe für künftige rote Gebiete
Erst nach Ernte 2021 verpflichtender Zwischenfruchtanbau
04.08.2020 | Der Bauernverband hat sich vor kurzen mit Schreiben an die bayerischen Fachministerien gewandt, angesichts angeblicher Auffassungsunterschiede in den Bundesländern. Dies führt zu Irritationen unter Landwirten, wie nun die Anbaupflicht für Zwischenfrüchte in künftigen roten Gebieten auszulegen ist.
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