Fortbildungszeiträume PSSK
© Bayerischer Bauernverband
Alle drei Jahre ist eine Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich!

Präsenzveranstaltung zur Fortbildung Sachkunde im Pflanzenschutz

Termin am Donnerstag, 01. Dezember 2022

04.11.2022 | Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.

Viele Sachkundige stellen sich derzeit die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises.
Für die meisten Sachkundigen im Pflanzenschutz beginnt der dritte Dreijahreszeitraum am 01.01.2022 und endet am 31.12.2024. In diesem Zeitraum muss eine Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden.

Der Bayerische Bauernverband bietet gemeinsam mit dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilferinge, dem Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern und dem Verband landwirtschaftlicher Meister und Ausbilder diese Fortbildung an.

 

© BBV Sachkundenachweis Scheckkarte

Nachfolgender Termin wird als Präsenzveranstaltung angeboten:

Kurs-Nr. 202-88, Donnerstag, 01.12.2022  von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr

im Gasthaus Karpfinger, Untere Dorfstr. 21, 94330 Aiterhofen

 

Anmeldung

Bitte melden Sie sich für den Besuch einer Fortbildung mit dem anhängenden Anmeldeformular an.  Eine Bestätigung der Anmeldung erfolgt nicht. Nur wenn der Kurs überbucht ist oder nicht stattfinden kann, erfolgt eine weitere Information.

Für die Onlineschulung erhalten Sie wenige Tage vor der Veranstaltung den Zugangslink per E-Mail.

Kosten

Die Kursgebühr für die Teilnahme inklusive der Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 35,00 € je Teilnehmer. Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit. Sie können die Kursgebühr nach Erhalt der Rechnung per Überweisung oder per Lastschriftermächtigung begleichen.
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie sich bis zu 3 Tagen vor der Veranstaltung abmelden. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme müssen wir 50 % dieses Betrages berechnen.