Verschiebung der Sperrfrist auf Grünland 2018/2019
Amtliche Bekanntmachung
Zu den betroffenen Düngemitteln gehören Jauche, Gülle, Gärsubstrat (fest und flüssig), Klärschlamm, Geflügelkot, stickstoffhaltige Mineraldünger und auch Gemische aus organischen und mineralischen Dünger.
Die Kernsperrfristen für Dauergrünland wurde wie folgt festgelegt:
01.11.2018 - 31.01.2019 für den Bezirk Niederbayern südlich der Donau, einschließlich der Donauinseln
15.11.2018 - 14.02.2019 für den Bezirk Niederbayern nördlich der Donau, ausgenommen die Landkreise Regen und Freyung
29.11.2018 - 28.02.2019 in den Landkreisen Regen und Freyung-Grafenau
Nach dem letzten Schnitt des Grünlands und mehrjährigem Feldfutterbaus darf nach der neuen Düngeverordnung maximal 30 kg/ha Ammonium- bzw. 60 kg/ha Gesamtstickstoff gedüngt werden. Was Sie aufgrund der Trockenheit und der Herbstdüngung zusätzlich beachten müssen lesen Sie hier:
Bitte beachten Sie, dass in anderen Regierungsbezirken oder Bundesländern die Kernsperrfrist nicht verschoben sein muss. Bevor Sie dort Gülle oder Jauche ausbringen informieren sie sich vor Ort!
Auf Ackerland beginnt die Sperrfrist generell nach der Ernte der letzten Hauptfrucht und dauert bis einschließlich 31. Januar. Die Hauptfrucht ist grundsätzlich die Frucht, die im Mehrfachantrag angegeben ist. Die Verschiebung der Sperrfrist auf Ackerland ist nicht möglich.
Die übrigen Bestimmungen der Düngeverordnung bleiben davon unberührt.
Das gilt vor allem das Verbot Düngemittel auf
• wassergesättigten
• gefrorenen
• mit Schnee bedeckten Böden
auszubringen.