Verschiebung der Sperrfrist auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau
für den Landkreis Straubing-Bogen sowie der kreisfreien Stadt Straubing
Das AELF Deggendorf-Straubing mit Sachgebiet L 2.3P hat als zuständige Stelle eine Allgemeinverfügung zur Verschiebung der Sperrfrist für die Düngung von Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau erlassen.
Verschoben wird die Sperrfrist für rote Flächen um weitere 14 Tage auf 29. Oktober 2024 bis einschließlich 28. Februar 2025 für den gesamten Regierungsbezirk Niederbayern. Andauernd auftretende und teils hohe Niederschlagsmengen rechtfertigen heuer eine 4-wöchige Verschiebung der Sperrfrist auf nitratgefährdeten Grünland-Flächen in Niederbayern.
Über eine Verschiebung von nicht nitratgefährdeten (grünen) Flächen wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Es gilt derzeit weiterhin die reguläre Sperrfrist von 01. November 2024 bis einschließlich 31. Januar 2025.