Anbau- und Antragsjahr 2025: Was ist bei GLÖZ-Kriterien und GAP neu?
Einsatz des Bauernverbandes war erfolgreich.
Aktuell haben sich das Bundeslandwirtschaftsministerium und die EU-Kommission nach zähen und langen Beratungen unter anderem auf eine vereinfachte Umsetzung der Regelung „Fruchtwechsel“ (GLÖZ 7) geeinigt. Daneben können die Landwirte für die Anbauplanungen zum Jahr 2025 auch noch weitere Punkte jetzt schon berücksichtigen. So ist ab 2025 die Pflichtbrache für mindestens vier Prozent der Ackerflächen gestrichen.
Damit wird den Forderungen des Bayerischen Bauernverbandes und des Deutschen Bauernverbandes, dass es Vereinfachungen und Nachbesserungen bei der Umsetzung der EU-Agrarpolitik (GAP) bedarf, seitens der Politik Rechnung getragen. Es geht hierbei um Anliegen, die der Verband zum Teil bereits bei den Beratungen zur GAP-Umsetzung in den Jahren 2022 und 2023 gefordert hat oder auch um Punkte aus Forderungskatalogen der letzten Monate.
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