Beantragung von Soforthilfen für Landwirte
Soforthilfen des Bundes und des Landes
Die Beantragung der Soforthilfe des Bundes ist möglich unter https://www.stmwi.bayern.de/soforhilfe-corona/. Der normale landwirtschaftliche Betrieb, also die Urproduktion wurde auf Betreiben des Bauernverbandes nun auch in die Soforthilfe des Bundes aufgenommen. Bei beiden Programmen ist zu beachten, dass
- eine existenzbedrohende Lage oder massive Liquiditätsprobleme vorliegen müssen.
- die Finanzierungs- und Existenzprobleme durch Corona verursacht wurden.
- sich der Betrieb nicht bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden hat.
- keine unwahren Angaben gemacht werden.
- eine Nachprüfung erfolgt.
- es ist nur noch eine elektronische Antragstellung möglich
Private liquide Mittel müssen nicht mehr eingesetzt werden.
Der entstandene Liquiditätsengpass ist konkret zu beziffern. Sollte der Geldbedarf für die Überbrückung des Engpasses niedriger sein als die maximale Förderung, so ist der niedrigere Betrag anzugeben.
Weitere Hinweise zur Soforthilfe des Bundes können auf der Homepage der Regierung der Oberpfalz unter https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/ eingesehen werden. Der Antrag dazu ist unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ eingestellt.