Elektroprüfung
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Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ist verpflichtend

Angebot der Versicherungskammer Bayern

15.09.2021 | Landwirtschaftliche Unternehmer/innen sind dazu verpflichtet, mindestens alle vier Jahre die elektrischen Anlagen und ortsfesten Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen.

In den Unfallverhütungsvorschriften der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist eine Überprüfung der elektrischen Anlagen auf dem Betrieb zwingend vorgeschrieben. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass so eine Überprüfung mindestens alle 4 Jahre durch einen Fachmann durchgeführt wird. Die Versicherungskammer Bayern (VKB) bietet allen Landwirten, die bei ihr schon eine Gebäudeversicherung  haben, ein Erweiterungsmodul für die Elektroprüfung an. Bei Abschluss dieses Moduls wird die VKB künftig die Überprüfung organisieren und auch die Kosten der Überprüfung übernehmen.
 

Das Wichtigste im Überblick:

Um Unfälle, ausgelöst durch defekte elektrische Anlagen auf dem Betrieb zu vermeiden, sieht die gesetzliche Unfallversicherung bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eine für alle Unternehmer verpflichtende Unfallverhütungsvorschrift vor. Die/der land- und forstwirtschaftliche/n Unternehmer/in ist verantwortlich dafür, dass mindestens alle vier Jahre elektrische Anlagen und Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft zu prüfen sind.

Durch diese regelmäßigen Elektroprüfungen soll gewährleistet werden, dass elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel ordnungsgemäß sind und von ihnen kein Risiko ausgeht, dass der Landwirt, seine mitarbeitenden Familienangehörigen und Beschäftigten einen elektrischen Schlag erhalten oder aufgrund einer defekten Elektroinstallation ein Brand auf dem Hof entsteht. Um hier wirksam Schäden von Menschen, Tieren, Gebäuden und Maschinen abzuhalten, ist es erforderlich, dass diese Prüfungen zuverlässig und regelmäßig von Fachpersonal durchgeführt werden. Die Verantwortung dafür, dass diese Prüfungen durchgeführt werden, liegt beim land- und forstwirtschaftlichem Unternehmer.

Sollte es dennoch durch einen Defekt in den elektrischen Anlagen einmal zu einem Brand kommen, ist es wichtig gegenüber dem Brandversicherer nachweisen zu können, dass die elektrischen Anlagen turnusmäßig überprüft worden sind. Andernfalls kann es zu Problemen bei der Schadensregulierung kommen.

Die Versicherungskammer Bayern unterbreitet daher allen Landwirten, die bei ihr eine Gebäudeversicherung abgeschlossen haben, ein Angebot für eine Erweiterung des Versicherungsvertrages. Bei Abschluss  organisiert die VKB zukünftig nicht nur die regelmäßig durchzuführende „Elektroprüfung“ der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, sondern übernimmt auch die Kosten der Prüfung. Bis zur ersten (gemeindeweise durchgeführten) Prüfung verzichtet der Versicherer zudem auf mögliche Leistungskürzungen für Schäden, die auf eine nicht oder verspätet durchgeführte Prüfung zurückzuführen ist.

Mitglieder des Bayerischen Bauernverbandes, die den Baustein vereinbart haben, erhalten mit dem Prüfbericht ein Wärmebild ihres Schaltschrankes, um potenzielle Schwachstellen optisch aufzuzeigen.