Weizenfeld
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Weitere Erleichterungen bei Konditionalität (GLÖZ) und Nachbesserungen bei den Ökoregelungen (ÖR)

Einsatz des Bauernverbandes war erfolgreich

10.07.2024 | Die Agrarminister von Bund und Länder (AMK) haben sich final auf Erleichterungen bei der Konditionalität sowie auf einzelne Nachbesserungen bei den Ökoregelungen (ÖR) geeinigt.

Die Erleichterungen bei der Konditionalität, die zusätzlich zum Wegfall der Pflichtbrache mit vier Prozent der Ackerfläche bei GLÖZ 8 kommen, greifen in der Regel ab dem Antrags- und Anbaujahr 2025. 

Damit wird den Forderungen des Bayerischen Bauernverbandes und des Deutschen Bauernverbandes, dass es Vereinfachungen und Nachbesserungen bei der Umsetzung der EU-Agrarpolitik (GAP) bedarf, seitens der Politik Rechnung getragen. Es geht hierbei um Anliegen, die der Verband zum Teil bereits bei den Beratungen zur GAP-Umsetzung in den Jahren 2022 und 2023 gefordert hat oder auch um Punkte aus Forderungskatalogen der letzten Monate.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Agrarministerkonferenz (AMK) einigt sich auf Erleichterungen bei der Konditionalität und einige Nachbesserungen bei den Ökoregelungen (ÖR). 
  • Fruchtwechsel (GLÖZ 7): Auf jedem Ackerschlag ist spätestens im dritten Jahr eine andere Hauptfrucht anzubauen.
  • Bei der möglicherweise geplanten Maßnahme für Milchbetriebe mit Weidehaltung bei den Ökoregelungen (ÖR) verlangt der Bayerische Bauernverband, dass diese so konzipiert werden muss, dass die Sommerweideprämie in Bayern nicht kannibalisiert wird.

 

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter:

https://www.bayerischerbauernverband.de/themen/politik-foerderung/weitere-erleichterungen-bei-konditionalitaet-gloez-und-nachbesserungen