Abschaffung der Hofabgabeklausel
Antragsfrist für die Rente beachten
Im August letzten Jahres erklärte das Bundesverfassungsgericht die „Hofabgabeklausel“ in seiner bisherigen Form als verfassungswidrig. Seit Dezember ist die Abgabe des landwirtschaftlichen Betriebs für den Bezug einer Altersrente keine Voraussetzung mehr. Dies bedeutet, dass der Betrieb weiterhin bewirtschaftet werden kann und gleichzeitig eine Rente der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragt werden kann.
Übergangsregelung nutzen
Bis zum 31.03.2019 gilt nun eine Übergangsregelung, was für viele betroffene Unternehmer und deren Ehegatten interessant sein kann.
Personen, welche ihren Betrieb noch nicht abgegeben haben und vor dem 01.01.2019 die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente erreicht haben (u. a. Regelaltersgrenze bereits erreicht) sollten bis spätestens Ende März einen Rentenantrag bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse stellen. Die Rente wird dann rückwirkend ab September gewährt, samt einem möglichen Aufschlag. Zu beachten sind Gewerbeeinkünfte (z. B. PV-Anlage)! Hier fallen u. U. zusätzliche Krankenkassenbeiträge an.
Der Bayerische Bauernverband, Geschäftsstelle Traunstein, berät Sie gerne.
Bitte um Terminvereinbarung unter Telefon 0861/16625-0.