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Verschiebung Walzverbot bis 08.04.2023

Die Verlängerung der Frist gilt u.a. für die Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land

31.03.2023 | Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes: Erlass einer Allgemeinverfügung zum Walzen von Grünflächen durch die Regierung von Oberbayern.

Die Regierung von Oberbayern hat auf der Grundlage der fachlichen Prognosen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) die Entscheidung zur Verschiebung des Walzverbots von Grünlandflächen getroffen.


Im Ergebnis wird in folgenden oberbayerischen Gebieten entlang der Alpen eine Verlängerung der Frist zum Walzen bis einschließlich 08.04.2023 festgesetzt:


Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Landkreis Berchtesgadener Land
Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Landkreis Miesbach
Landkreis Rosenheim und kreisfreie Stadt Rosenheim
Landkreis Traunstein
Landkreis Weilheim-Schongau


So ist auch ein Walzen in kalten Alpentälern mit langer Schneeauflage möglich.
Eine darüber hinaus gehende Fristverlängerung ist für das Jahr 2023 nicht vorgesehen.

Alle festgesetzten Wiesenbrütergebiete sind von der Gestattung ausgenommen!