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Walzverbot nach dem 1. April
Frist auf späteren Termin verlängert
07.03.2022 | Nach dem 1. April 2022 ist es nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz wieder verboten Grünlandflächen zu walzen (Art. 3 Abs. 4Satz 1 Nr. 7 BayNatSchG). Nach dem ersten Schnitt ist das Walzen wieder möglich.
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