Wolf im südlichen Landkreis
Was tun bei einer Sichtung oder einem Nutztierriss?
Was ist zu tun bei Hinweisen auf den Wolf?
Hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz wichtige Hinweise und auch ein Formblatt zur Meldung.
https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/hinweise_melden/index.htm
Laden Sie sich dieses Formblatt herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es zusammen mit Bildern oder Videos (sofern vorhanden) an die fachstelle-gb@lfu.bayern.de
Schnell handeln!! bei Verdacht auf Nutztierriss durch den Wolf
Im Schadensfall bei toten und verletzten Nutztieren, die durch einen großen Beutegreifer entstanden sein könnten, ist es vor allem wichtig sehr schnell zu handeln, um evtl. einen Wolf als Verursacher noch nachweisen zu können. Je mehr Zeit zwischen dem Tod des Tieres und der Untersuchung vergeht, desto schwieriger wird die Bestimmung der Todesursache.
Diese Meldung sollte telefonisch erfolgen:
Tel.: 09281/1800 4640 (Montag bis Freitag 8:00 - 17.00 Uhr, Wochenende von 9:00 bis 18:00 Uhr)
Bildmaterial dazu senden Sie ebenfals an: fachstelle-gb@lfu.bayern.de
Außerhalb der angegebenen Zeiten sollte ein solcher Schaden an die örtliche Polizeidienststelle gemeldet werden.
Herdenschutzförderung - neue Förderkulisse mit Gemeinden aus dem südl. Landkreis TS
Im Alpenbereich ist es auch sinnvoll, sich mit dem Almwirtschaftlichen Verein Oberbayern (AVO) in Verbindung zu setzen. In einer bestimmten Förderkulisse, zu der die Traunsteiner Gemeinden
Reit im Winkl, Marquartstein, Staudach-Egerndach, Schleching, Unterwössen, Ruhpolding und Bergen
neu dazu gekommen sind, wird der Herdenschutz durch Zäune und Herdenschutzhunde gefördert.
Hintergrund ist, dass in diesem Bereich mehrere Nutztierrisse stattfanden, die Betroffenen sich gemeldet haben und so die Förderkulisse erweitert werden konnte. Dies zeigt, wie wichtig eine rasche Meldung von Sichtungen und Nutztierrissen ist, auch an den BBV oder den AVO, zur politischen Arbeit.
Antrag auf Herdenschutzförderung
Bei der Förderung von Vorhaben zum Herdenschutz sind folgende Verfahrensschritte einzuhalten:
- Angebote einholen: ab einem Auftragswert von 1.000 Euro (netto) sind je Auftrag grundsätzlich mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen und mit dem Antrag vorzulegen.
- Förderantrag beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einreichen.
- Bewilligungsbescheid oder Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn abwarten.
- Aufträge vergeben bzw. Maßnahmen durchführen.
- Zahlungsantrag mit Verwendungsnachweis einreichen.
Weitere Informationen finden Interessierte unter: www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser.
Für weitere Fragen zum Herdenschutz „Zäune“ bzw. zur Förderung wenden Sie sich an das Landwirtschaftsamt Traunstein (Tel. 0861/7098-0), an ihren Schafzuchtberater (Tel. 08092/2699-179) oder die Arbeitsgruppe Schafe an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (Tel. 089-99141-101).