Demonstration
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Anbindehaltung: Entscheidung im Bundesrat vertagt

BBV Unterallgäu warnte im Vorfeld vor dramatischen Strukturbrüchen

17.02.2020 | Ende Januar hat der Agrarausschuss im Bundesrat seine Empfehlung für eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung abgegeben. Dabei wurden mehr als 20 Änderungsanträge angenommen. Ein Großteil dieser Vorschläge würde zu massiven Verschärfungen in der Sauenhaltung und zu einem gesetzlichen Verbot der

Die Abstimmung sollte am 14. Februar stattfinden. Bäuerinnen und Bauern aus ganz Deutschland demonstrierten in Berlin für Regeln, die auch kleinere Betriebe umsetzen können. Jetzt wurde das Thema kurzfristig von der Tagesordnung gestrichen. Damit ist die Entscheidung über die Tierschutznutztierhaltungsverordnung um mindestens vier Wochen vertagt.

Der Bayerische Bauernverband Kreisverband Unterallgäu hat  sich im Vorfeld mit einem Schreiben an den Bayerischen Ministerpräsidenten sowie an die Landwirtschaftsministerin Kaniber gewandt mit der dringenden Bitte, das auf der Tagesordnung stehende gesetzliche Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung für Rinder nicht anzunehmen, sondern abzulehnen. Dieses Verbot würde umgehend zu tausenden Betriebsaufgaben von Milchviehhaltern führen. Es wäre unverantwortlich und würde die erfolgreichen Bemühungen der Branche für eine Kombinationshaltung unterlaufen und konterkarieren. Man muss jetzt den Betrieben mit ganzjähriger Anbindehaltung viel Zeit geben, damit sie sich auf eine Kombinationshaltung, oder vielleicht auch eine Laufstallhaltung umstellen können.