Gülleausbringung
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Antrag auf Wiedereinführung der Derogation gemäß der Düngeverordnung

BBV Kreisverband Unterallgäu fordert sofortige Einführung der Derogation bei den Bundesministerien für Umwelt und Landwirtschaft

05.08.2020 | Am 01. Mai 2020 ist die neue Düngeverordnung in Deutschland in Kraft getreten.

Danach dürfen aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln, einschließlich Wirtschaftsdüngern, auch in Mischungen, Nährstoffe nur so aufgebracht werden, dass die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff im Durchschnitt der landwirtschaftlich genutzten Flächen eines Betriebes 170 kg Gesamtstickstoff je ha und Jahr nicht überschreiten. Nach § 6 der Düngeverordnung kann diese Düngehöchstmenge im Rahmen einer Ausnahmeverordnung, einer Derogation, überschritten werden. Diese Derogationsregelung hatten wir in Deutschland schon von 2007 bis 2013, und in bestimmten Gebieten, wie zum Beispiel im Voralpenraum, brauchen wir diese dringend und schnellstmöglich wieder.

Im gesamten südbayerischen Alpenvorland, insbesondere bei uns im Allgäu, haben wir, aufgrund hoher Niederschläge und guter Böden, sehr hohe Grünlanderträge. Unser Dauergrünland weist bei sechs Schnittnutzungen einen Entzug bzw. Nährstoffgehalt von 350 kg Stickstoff je ha auf. Aufgrund des hohen Grünlandertrages können wir auch entsprechend viel Rindvieh und Milchvieh halten. Die im Rahmen einer perfekten Kreislaufwirtschaft daraus entstehende Gülle können wir aber nicht vollständig auf unserem Grünland ausbringen, weil wir hier ja die Begrenzung mit 170 kg Stickstoff je ha haben. Wir müssen einen Teil unserer Gülle an Betriebe, die wenig Vieh halten, abgeben und extra teuren Handelsdünger dazu kaufen. Dies kostet nicht nur unnötig viel Geld, sondern ist auch nicht im Sinne des Klimaschutzes, weil die Herstellung des Handelsdüngers sehr energieintensiv ist. Es ist also sinnvoll und notwendig, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb seine natürlich anfallende Gülle auf seinen Flächen auch ausbringen kann.                      

Im Alpenvorland gibt es auch keine Roten Gebiete und lt. des neuesten deutschen Nitratberichtes sind die Nitratwerte im Grundwasser in Deutschland leicht rückläufig, und hier in Südbayern im Voralpengebiet liegen wir weit besser als der Bundesdurchschnitt. Auch aus diesen Gründen wäre eine Derogation also zu verantworten.

Wir brauchen dringend eine Ausnahmeregelung mit 250 kg Stickstoff je ha aus organischen Wirtschaftsdüngern für Dauergrünland und Feldfutterbau. Auch andere europäische Länder haben dies.

Wir bitten Sie deshalb dringend, umgehend das Genehmigungsverfahren für die Derogation bei der Europäischen Kommission (Nitratausschuss) einzuleiten, damit wir im Jahr 2021 wieder eine Derogationsregelung in Anspruch nehmen können.