Bauernverband veranstaltet Informationsversammlung zur neuen Stoffstrombilanz
Dr. Sebastian Auburger vom BBV Computerdienst referiert über die neue Stoffstrombilanzverordnung
Diese und weitere Fragen erläuterte Herr Auburger im vollen Adler-Saal in Markt Rettenbach
Welche Landwirte müssen eine Stoffstrombilanz stellen? Alle Betriebe, die über 50 GV und über 2,5 GV je ha halten. Außerdem Betriebe, die zwar weniger Vieh halten, aber über 750 kg N fremden Wirtschaftsdünger aufnehmen. Biogasanlagen müssen dann eine Stoffstrombilanz anfertigen, wenn sie Wirtschaftsdünger von einem anderen Betrieb aufnehmen, der selber stoffstrompflichtig ist.
Die Stoffstrombilanz muß spätestens 6 Monate nach Ablauf des Kalender- oder Wirtschaftsjahres fertig sein, das bedeutet also am 30.06. oder 31.10. oder 31.12.2019! Wichtig ist noch, dass die Stoffstrombilanz nach demselben Bezugszeitraum erstellt werden muss, wie der Nährstoffvergleich.
Die BBV Buchstelle wird die Stoffstrombilanz für ihre Mandanten erstellen. Mitglieder, die nicht bei der BBV Buchstelle Mandant sind, können sich an die BBV Geschäftsstelle wenden.