Einwendungsmöglichkeit bei den Gewässerrandstreifen
Frist bis 01.04.2022
„Es ist verboten, in der freien Natur entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer, ausgenommen künstliche Gewässer im Sinne von § 3 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes und Be- und Entwässerungsgräben im Sinne von Artikel 1 des Bayerischen Wassergesetzes, in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie (bei mittlerem Wasserstand) diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen (Gewässerrandstreifen).
Das Wasserwirtschaftsamt Kempten hat nun, nach vielen Begehungen in der freien Natur, für jede Gemeinde Im Unterallgäu eine Karte veröffentlicht, auf der die Gewässer dritter Ordnung (Bäche und Gräben) eingezeichnet sind, bei denen ein Gewässerrandstreifen einzuhalten ist.
Diese Karte können Sie auf folgender Website einsehen:
https://www.wwa-ke.bayern.de/fluesse_seen/gewaesserrandstreifen/randstreifen_ual_mm/index.htm
Die randstreifenpflichtigen Gewässer sind dabei blau eingezeichnet.
Der BBV hat erkämpft, dass die Grundstückseigentümer und -bewirtschafter zu diesen Karten Stellungnahmen abgeben dürfen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass bei Ihnen ein Gewässerrandstreifen eingezeichnet ist, wo keiner gerechtfertigt ist, können Sie bis zum 01.04.2022 Einwendungen an das WWA Kempten schreiben, und zwar entweder per E-Mail an Gewaesserrandstreifen@wwa-ke.bayern.de oder in schriftlicher Form an WWA Kempten, Rottachstraße 15, 87439 Kempten.
Bitte machen Sie das, wenn es Ihnen notwendig erscheint! Jetzt ist die Zeit dazu!
Hier noch ein paar Kriterien, wann ein Gewässer dritter Ordnung Randstreifen pflichtig ist oder nicht:
Kein Randstreifen muss sein, wenn
Es beispielsweise ein Grasgraben ist, der nur gelegentlich Wasser führt und kein Gewässerbett/Gewässersohle aufweist.
- Künstliche Teiche und Fischweiher
- Typische Be- und Entwässerungsgräben
- Wasserkraftwerkskanäle, Straßenseitengräben, Ableitung aus einem Bach für eine Mühle
Ein Indiz ist auch, ob der Oberlauf des Baches oder Grabens einen natürlichen Ursprung, wie zum Beispiel eine Quelle oder einen künstlichen Ursprung wie zum Beispiel lauter Drainagen hat.
Noch ein paar weitere Informationen:
Die Gewässerrandstreifen müssen beim Mehrfachantrag im IBALIS selber digitalisiert/eingezeichnet werden. Dafür gibt es eine spezielle Funktion im IBALIS. Die Bayerische Entschädigungszahlung in Höhe von 5 Cent pro m² bis 2024, danach 2 Cent pro m², wird ebenfalls im Mehrfachantrag im IBALIS beantragt. In den Fällen, in denen wir an der Geschäftsstelle den Mehrfachantrag für Sie stellen, erledigen wir natürlich diese Arbeiten.
Ein Tausch des Ackerstatus im Gewässerrandstreifen mit einer Fläche außerhalb des Gewässerrandstreifens ist nicht möglich.
In den Fällen, in denen wir an der Geschäftsstelle den Mehrfachantrag für Sie stellen, erledigen wir natürlich diese Arbeiten.
Auf diesen Gewässerrandstreifen entlang Gewässer der dritten Ordnung ist das Ausbringen von Düngemitteln oder das Anwenden von Pflanzenschutzmitteln nicht verboten. Es kann aber aufgrund anderer Rechtsvorschriften verboten sein.