Spaziergänger
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Erholung in der freien Natur

Aber bitte mit Rücksicht!

21.04.2022 | Jetzt im Frühling, gerade bei schönem Wetter wie derzeit, zieht es viele Leute hinaus an die frische Luft und in die freie Natur.

Der Bayerische Bauernverband Unterallgäu macht in dem Zusammenhang auf die Vorschriften des  Bayerischen Naturschutzgesetzes aufmerksam. Danach hat jedermann das Recht auf die Erholung in der freien Natur. Alle Teile der freien Natur – mit bestimmten Ausnahmen – können von jedermann unentgeltlich betreten werden. Man darf auf allen Wegen wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten oder Fahrradfahren. (Achtung Fahrradfahrer: Den Fußgängern gebührt der Vorrang!). Landwirtschaftliche Flächen dürfen aber nur ausserhalb der Nutzzeit betreten werden. Dies bedeutet im Klartext, dass Äcker zwischen der Aussaat und der Ernte und Grünland während der Zeit des Aufwuchses nicht betreten werden dürfen. Der Bauernverband bittet deshalb die Mitbürger, ungefähr zwischen dem 01. April und dem 01. November Wiesen und Weiden nicht zu betreten, sondern immer auf den Wegen zu bleiben. Das Reiten ist im Wald übrigens nur auf geeigneten Wegen zulässig. Diese Vorschriften sind mit einem Bußgeld bewehrt.

Eine Bitte an die Hundehalter: Die Hunde sollen bitte nicht ihr Geschäft auf einer Wiese verrichten. Die Kühe fressen dieses Futter dann kaum noch, außerdem wollen unsere Landwirte saubere und gesunde Nahrungsmittel produzieren. Manche Hunde sind auch mit dem Parasit Neospora Caninum befallen, der bei Rindern Aborte, also Fehlgeburten auslösen kann. Also beim Gassigehen bitte aufpassen oder die Hinterlassenschaften mitnehmen. Auch im Stall soll es hygienisch zugehen und die Rinder wollen ein sauberes Futter.

Also liebe Mitbürger, bitte Rücksicht nehmen auf das was da draußen wächst, egal ob Wiese oder Acker, unsere Landwirte versorgen Sie dafür  krisensicher und zuverlässig mit qualitativ hochwertigen regionalen Lebensmitteln!