Photovoltaikanlage auf Dach
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Marktstammdatenregister (MaStR)

Haben sie ihre Photovoltaikanlage schon registriert?

05.01.2021 | Stromerzeugungsanlagen müssen schleunigst im Marktstammdatenregister registriert werden

Bis zum 31.01.2021 müssen alle Stromerzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen, Biogasanlagen, Stromspeicher, usw. die an ein Stromnetz angeschlossen sind, im Marktstammdatenregister (MaStR) registriert werden. Auch Anlagen die schon früher bei der Bundesnetzagentur, z.B. im PV-Meldeportal registriert wurden müssen unter www.marktstammdatenregister.de erneut registriert werden.  In der Regel haben Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber ein Schreiben erhalten, mit dem auf die Registrierungspflicht hingewiesen wurde. Mit diesem Schreiben wurde eine Reihe von Daten übermittelt die für die Registrierung erforderlich sind. Zusätzlich zu den mitgeteilten Daten werden noch weitere Informationen benötigt, z.B. Anzahl der Module, Wechselrichter-Nennleistung, Dachneigung, Ausrichtung der Module (Himmelsrichtung), ASO-Nummer (bei Anlagen die schon im PV-Meldeportal registriert waren).  Die Registrierung erfolgt in 3 Schritten. Schritt 1: Benutzerkonto anlegen, Schritt 2: Anlagenbetreiber registrieren, Schritt 3: Anlage registrieren.

Warten Sie nicht bis Ende Januar! 

Darüber hinaus müssen Betreiber von Biogasanlagen bis zum 28. Februar 2021 Einsatzstofftagebücher, Biomasse-Umweltgutachten etc. beim jeweiligen Netzbetreiber einreichen. Ein Versäumnis dieser Pflicht wird ebenfalls mit einer Sanktion der Vergütung geahndet. Anlagenbetreiber müssen sich bei ihrem jeweiligen Netzbetreiber erkundigen, auf welchem Weg (Mail und/oder Post) die Übermittlung der Unterlagen erfolgen muss.