Schreibtisch
© BBV

An Stoffstrombilanz denken!

Viele Landwirte und Biogasanlagen müssen eine Stoffstrombilanz erstellen

18.05.2020 | Es wird Zeit. Entweder Sie erstellen die Bilanz selber oder Sie lassen sie an unserer Geschäftsstelle erstellen.

Betriebe, die über 50 GV und über 2,5 GV/ha halten und Betriebe, die zwar weniger Vieh haben, aber über 750 kg N aus fremdem Wirtschaftsdünger aufnehmen, sind stoffstrompflichtig. Außerdem auch Biogasanlagen, wenn sie Wirtschaftsdünger von anderen Betrieben aufnehmen, die selber stoffstrompflichtig sind.

Die Stoffstrombilanz muss spätestens 6 Monate nach Ablauf des Kalender- oder Wirtschaftsjahres fertig sein, das bedeutet also 30.6. oder 31.10. oder 31.12.2019! Wichtig ist noch, dass die Stoffstrombilanz nach demselben Bezugszeitraum erstellt werden muss, wie der Nährstoffvergleich. Nachdem viele den Nährstoffvergleich jeweils vom 01.01. bis 31.12. anfertigen, muss die Stoffstrombilanz also nach demselben Zeitraum erstellt werden und bis 30.06.2019 fertig sein.

Die BBV-Buchstelle erstellt die Stoffstrombilanz gerne für ihre Mandanten. Mitglieder, die nicht bei unserer Buchstelle Mandant sind, können sich gerne an unsere BBV-Geschäftsstelle wenden und sie dort anfertigen lassen.