Unterschriftenaktion Düngeverordnung
Bauernverband fordert Verbesserungen
Bei der Düngeverordnung liegt noch vieles im Argen. Die Derogation muss schnellstmöglich eingeführt werden. Die Roten Gebiete müssen teilweise reduziert werden. Es muss ermöglicht werden, dass auf Grünland und auf Ackerland langfristig eine praxisgerechte Ausbringtechnik erlaubt bleibt. Bei den Ausbringungssperrfristen müssen in besonderen Lagen und Situationen Ausnahmen möglich sein. Bei den Basisdaten für den Nährstoffvergleich und die Düngebedarfsermittlung müssen noch Spielräume ausgelotet werden.
Darüber hinaus hat der Kreisvorstand des BBV Unterallgäu gerade einen Brief mit ähnlichem Inhalt an unsere Landtagsabgeordneten und an das Bayerische Landwirtschafts- und Umweltministerium gerichtet. Darin fordert er u.a., dass der Unterallgäuer Flächenanteil des Roten Gebietes, das sich in etwa von Kaufbeuren bis nach Augsburg hinzieht (Grundwasserkörper G 040, Quarter-Landsberg) aus dem Roten Gebiet entfernt wird, weil hier im westlichen Teil des Grundwasserkörpers auch bessere Nitratwerte vorhanden sind als im östlichen Teil.
Außerdem wird der BBV Unterallgäu in nächster Zeit Gespräche mit den Landtagsabgeordneten führen. Nicht nur wegen der Düngeverordnung, sondern auch wegen den anstehenden Landtagswahlen.