Walzverbot
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Walzverbot erst nach dem 1. April

Allgemeinverfügung zum Walzen von Grünland

11.03.2025 | Dies gilt allerdings nicht für die 50 Wiesenbrütergebiete

Auch in 2025 haben wir als BBV Unterallgäu eine Ausnahme vom Verbot des Walzens von Grünlandflächen nach dem 15.03.2025 erreichen können. Das Verbot tritt daher erst am 02.04.2025 in Kraft.

Bitte beachten:

Dies gilt allerdings nicht für die 50 Wiesenbrütergebiete mit ca. 17.592 ha in Schwaben. Für diese ist wegen des Beginns der Hauptbrutzeit auch in diesem Jahr Walzen nur bis einschließlich 15.03.2025 gestattet.