Walzen auf Grünland
© M.Mayer

Walzverbot verschoben

Verschiebung auf den 08. April 2021

05.03.2021 | Die Regierung von Schwaben hatte auch in diesem Jahr von der im BayNatSchG eröffneten Möglichkeit einer Verschiebung des Walztermins vom 15.03. auf den 01.04. für ganz Schwaben in Gebrauch gemacht.

Die Regierung von Schwaben hatte auch in diesem Jahr von der im BayNatSchG eröffneten Möglichkeit einer Verschiebung des Walztermins vom 15.03. auf den 01.04. für ganz Schwaben in Gebrauch gemacht.

Auf Initiative des Bauernverbandes wird für die Landkreise Oberallgäu, Ostallgäu, Unterallgäu, Lindau und Augsburg sowie den kreisfreien Städten Kempten, Kaufbeuren und Memmingen das Walzen bis einschließlich 08.04.2021 gestattet.

Dies gilt allerdings nicht für die Wiesebrütergebiete in diesen Stadt- und Landkreisen. Für diese ist wegen des beginns der Hauptbrutzeit auch im Jahr 2021 das Walzen nur bis einschl. 15.03. gestattet.