2024 07 24 GMO Peiting
© BBV Th. Müller
v.l. Charlotte Roth (Milchreferentin BBV), Günther Felßner (Präsident BBV), Christine Sulzenbacher (BBV-Kreisbäuerin WM-SOG), Wolfgang Scholz (BBV-Kreisobmann WM-SOG), Max Popp (Vorstandsmitglied BDM), Thomas Bertl (Vorsitzender 1. Bayerisches Butterwerk), Hermann Fischer (Vorstand MEG Milch Board)

BBV und BDM sitzen zum Artikel 148 GMO an einem Tisch

Hochkarätige Besetzung bei der gemeinsamen Veranstaltung in Peiting

29.07.2024 | Für die erste gemeinsame Veranstaltung haben sich der BBV und der BDM zu folgendem Thema an einen runden Tisch gesetzt: Artikel 148 der gemeinsamen Marktorganisation (GMO) erhitzt die Gemüter und bietet eine gute Grundlage zum Meinungsaustausch.

In einem ersten Vortrag führt die Milchreferentin des Bayerischen Bauernverbandes, Charlotte Roth, wesentliche Inhalte von Artikel 148 GMO aus. „Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für landwirtschaftliche Erzeugnisse beschreibt, dass Mitgliedstaaten regeln können, welche Bestandteile Verträge zwischen Milcherzeugern und Molkereien enthalten sollen. Hierbei können Regelungen zur Lieferbeziehung, u.a. zu Preis-Mengen-Beziehungen, Laufzeiten und Liefermodalitäten, getroffen werden“, so Roth. Die ursprüngliche Absicht des Artikels 148 GMO in der Europäischen Union ist es, dass Milch nicht per „Handschlag“ abgeliefert wird. Landwirtschaftsminister Cem Özdemir hat nun die Einführung des Artikels 148 der Verordnung beschlossen und in einem Schreiben verkündet, dass die Umsetzung so stattfinden soll, dass „für 80 % der Milchmenge ein verbindlicher Preis vor Anlieferung angeboten werden muss“.

„Schon heute wird in Deutschland Milch nicht ohne Vertrag geliefert. Aus Sicht des Bauernverbandes führt Artikel 148 zu höheren Kosten und einem höheren bürokratischen Aufwand, ohne dass dies zu einem höheren Erlös für den Milcherzeuger führt“, so Roth.

Anders die Einschätzung des BDM. Für diesen referiert Hermann Fischer vom Vorstand des MEG Milch Board. „Durch die Preisbildung von unten nach oben und einer bedarfsgerechten Erzeugung in Bezug auf die Menge würde für alle Beteiligten Planungssicherheit entstehen“, führt Hermann Fischer aus.

Für Präsident Günther Felßner vom Bayerischen Bauernverband stellt die Aktivierung von Artikel 148 einen politischen Eingriff in die Lieferbeziehungen dar. Aus seiner Sicht muss die Position der Milcherzeuger durch die Weiterentwicklung der Lieferbeziehungen und die Marktposition der Milcherzeuger weiter gestärkt werden. „Daneben braucht es neue Preisabsicherungsmodelle, bessere Marktinformationen und weitere Maßnahmen, um die wirtschaftliche Lage der Milcherzeuger zu verbessern“, führt Felßner aus. Hingegen sieht der Vorsitzende des 1. Bayerischen Butterwerks, Thomas Bertl, durch Artikel 148 die Chance, den Vollkosten der Milchviehbetriebe Rechnung zu tragen. Aus seiner Sicht liegt es an den Erzeugern, die Preise zu verhandeln. „Einseitige Vorgaben durch Molkereien sind nicht mehr möglich, zumal die Molkereien bei ihrem Absatz endlich Kosten kalkulieren müssen“, so Thomas Bertl.

Nach den gemeinsamen Aktionen im Januar und Februar dieses Jahres ist es beiden Verbänden ein großes Anliegen, künftig wieder verstärkt gemeinsam die Themen anzugehen und an sinnvollen und guten Lösungsansätzen zu arbeiten.