GWK004
© -c-BBV
Grundwasserkörper 004 - Feuerletten-Albvorland

Grunwasserkörper 004 - Feurletten Albvorland

Gründung einer Interessensgemeinschaft

15.12.2020 | Grundwasserkörper 004- Feuerletten Albvorland

Gründung einer Interessensgemeinschaft

  1. Folgen der Gebietsausweisung

Folgende Maßnahmen kommen ab 2021 in roten Gebieten hinzu:

  1. Düngung 20% unter Bedarf im Betriebsschnitt für Flächen im roten Gebiet. (nicht für Dauergrünland (DG), wenn der DG-Anteil ≤ 20 % des jew. ausgewiesenen Gebiets)
  2. Schlagbezogene Berechnung 170 kg N-Grenze für organische Dünger
  1. Sommerdüngung:
    • zu Winterraps nur wenn Nmin ≤ 45 kg/ha
    • Düngeverbot zu Wintergerste, Zwischenfrüchten (ohne Futternutzung).
    • Ausnahmen für Festmist und Komposte: bis zu 120 kg Gesamt-N/ ha möglich
  1. N-Düngung einer Sommerung nur bei vorhergehendem Zwischenfruchtanbau (Umbruchverbot bis 15.1. Ausnahmen: nach späträumenden Kulturen (Ernte nach 1.10.) 
  1. Sperrfrist für Festmist und Kompost 1.11.-31.1. (Achtung Lagerkapazität!)
  2. Ausweitung Grünlandsperrfrist 1.10 – 31.1.
  3. Begrenzung Grünlanddüngung ab 1.9. bis Beginn Sperrfrist auf 60 kg Gesamt-N
  4. Bodenuntersuchung auf verfügbaren N
  5. Wirtschaftsdüngeruntersuchung

 

  1. Gründung einer Interessensgemeinschaft

Am 08.12.2020 wurde online eine Interessensgemeinschaft (IG) Rote Gebiete im Grundwasserkörper Feuerletten Albvorland gegründet. Die IG hat das Ziel, die Einteilung zum Roten Gebiet im Grundwasserkörper Feuerletten Albvorland abzuwenden: Dabei wurde folgende Vorsitzende und Stellvertreter gewählt: Michael Seibold (WUG), Dieter Dorner (WUG), Manfred Dorner (RH), Clemens Helbach (RH), Frank Gottschalk (Nbg.-Land), Christian Waiz (Nbg.-Land), Georg Hollweck (NM), Andreas Hollweck (NM) und eine Satzung beschlossen.

Folgende Ziele bzw. folgende Vorgehensweise verfolgt diese Interessensgemeinschaft:

  1. Sammeln von Informationen in den roten Gebieten und Dokumentation dieser Informationen sowie Information der betroffenen Mitglieder über das Ergebnis
  2. Prüfung, ob Beauftragung eines Sachverständigen gewünscht ist,
    falls ja, Sammlung des finanziellen Beitrages. Von den 7.000 Euro brutto trägt der Bayerische Bauernverband 500 Euro brutto.
  3. Kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Ausweisung des roten Gebietes fachlich nicht nachvollziehbar ist, dann Information der Mitglieder und Beschlussfassung über rechtliche Schritte. Hierfür erfolgt Information durch den Verband oder die Landvokat Rechtsanwaltsgesellschaft. In der Interessensgemeinschaft sind entsprechende Beträge für rechtliche Schritte einzusammeln. Hier ist mit weiteren zunächst 6.000 Euro brutto zu rechnen.

Bei Fragen oder wenn Sie sich an dieser Interessensgemeinschaft beteiligen wollen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes in Roth unter folgender Telefonnummer: 09171/9660-100 oder per Mail an Roth@bayerischerBauernverband.de

-NUR GEMEINSAM SIND WIR STARK-

© -c-BBV GWK004 gross