PSK Sachkunde GST Nbg
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Alle drei Jahre ist eine Fortbildung in der Pflanzenschutz-Sachkunde erforderlich!

Neue Termine für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Spezieller Termin für Obstgartenbewirtschafter

Alle drei Jahre muss laut gesetzlicher Vorschrift eine Fortbildungsmaßnahme in der Pflanzenschutz-Sachkunde besucht werden. Überprüfen Sie rechtzeitig, wann Ihr Dreijahreszeitraum ausläuft und Sie die Fortbildung besuchen müssen.

Viele Sachkundige stellen sich derzeit die Frage, wann sie wieder eine Fortbildung besuchen müssen. Die Antwort darauf finden Sie auf der Rückseite Ihres Sachkundenachweises.
Steht dort beispielsweise bei "Beginn erster Fortbildungszeitraum" das Datum 01.01.2013 - beginnt der vierte Fortbildungszeitraum am 01.01.2022 und endet am 31.12.2024. Entscheidend ist das Datum!

Die BBV Geschäftsstelle Weißenburg - Roth bietet gemeinsam mit dem Maschinen- und Betriebshilfering diese Fortbildung an.

 

© BBV Sachkundenachweis Scheckkarte

Folgende Termine sind für diesen Herbst / Winter geplant:

 

Kursnr.             Datum               Uhrzeit                  Veranstaltungsort

512-73    Sa.      16.03.2024       09:00 – 13:00 Uhr   Gasthaus Sonne in Obererlbach

 

Bitte beachten Sie:

Eine schriftliche Anmeldung mit anhängendem Anmeldeformular ist zwingend erforderlich.

Die Kursgebühr inklusive Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 35,00 € (umsatzsteuerbefreit) pro Teilnehmer/in.

Bitte halten Sie bei den Präsenzveranstaltungen Ihren Pflanzenschutz-Sachkundeausweis im Scheckkartenformat wegen der Registriernummer  (z.B. BY-37-7395226-3 ) für die Fortbildung bereit.

Bei den Online-Anmeldungen muss jede Anmeldung vom TeilnehmerIn eigenhändig unterschrieben sein. Sie erhalten am Tag vor der Veranstaltung den Zugangslink per Mail.

Anmeldeformular Pflanzenschutzsachkunde Geschäftsstelle Weißenburg - Roth