Musterklage
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Rote Gebiete: Weiteres Musterverfahren soll für Klarheit sorgen - Widerspruchsfrist: 6. Juli 2020

Widerspruchsfrist beachten: 06. Juli 2020

30.06.2020 | Nach dem Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Ansbach, dass die Allgemeinverfügung der Düngeverordnung 2017 nicht wirksam bekannt gemacht worden ist, soll ein weiteres Musterklageverfahren für Klarheit sorgen.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat bereits festgestellt, dass die Allgemeinverfügung der Düngeverordnung 2017, die die bisherigen Roten Gebiete in Bayern festlegt, nicht wirksam bekannt gemacht worden ist. Dieses Verfahren eines Landwirts am Verwaltungsgericht Ansbach wurde vom BBV unterstützt.

Der BBV wird nun ein weiteres Musterklageverfahren an einem weiteren Verwaltungsgericht gegen die Bekanntmachung der Allgemeinverfügung "Rote Gebiete" in der aktuell gültigen Form vom 5. Juni 2020 unterstützen, um für Klarheit zu sorgen.