Wildschaden
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Wildschaden

Wie melde ich einen Wildschaden richtig an?

04.04.2022 | Wildschaden: Was ist zu tun?
Grundsätzlich müssen Sie als Geschädigter den Wildschaden nachweisen. Das heißt unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben zum Wildschadensverfahren ist es geboten mögliche Schäden frühzeitig zu erkennen und sich dann zügig um eine Anmeldung und Beweissicherung zu kümmern.

Selbstverständlich ist eine gütliche schriftliche Einigung mit dem Ersatzpflichtigen, in der Regel dem Jagdpächter, außerhalb eines offiziellen Wildschadensverfahrens sinnvoll und anzustreben. Dennoch sollte zur Vermeidung des Verlustes eines Anspruchs auf Wildschadensersatz der Wildschaden fristgerecht offiziell angemeldet werden.

Die Anmeldung eines Wildschadens ist innerhalb einer Woche nach Feststellung bei der zuständigen Gemeinde zu melden. Auch wenn eine gütliche Einigung möglich ist, sollte diese Frist stets beachtet werden. Wir empfehlen die schriftliche Meldung, dass ein entsprechender Nachweis vorliegt.

Was muss die Wildschadensmeldung mindestens enthalten:

  • geschädigter Landwirt
  • ersatzpflichtige Person, in der Regel Jagdpächter, bei Deckelung oder Selbstbewirtschaftung die Jagdgenossenschaft
  • Zeitpunkt der Schadensfeststellung
  • genaue Fläche: Flurnummern oder Feldstück (FID) mit Verzeichnis (FNN-Auszug) der einzelnen Flurnummern
  • Kulturart
  • verursachende Wildart

Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, informieren Sie so früh wie möglich die Gemeinde, die daraufhin das amtliche Verfahren einleitet.

Übrigens: Auch die Gemeinde kann einen Gütetermin mit Jäger und Landwirt ansetzten und erst danach das amtliche Verfahren einleiten. Die Gemeinde bestellt und bezahlt den Wildschadenschätzer und stellt abschließend einen Wildschadensbescheid aus. Den genauen Ablauf mit Nennung der rechtlichen Quellen können Sie der Anlage entnehmen.

Haben Sie noch Fragen? Gerne beraten wir Sie an den Geschäftsstellen.