Düngebedarfsermittlung
Sichern Sie sich jetzt Ihren Termin bei uns in der Geschäftsstelle
Für die kommende Düngesaison sind Sie wieder verpflichtet, vor der ersten Düngemaßnahme die Düngebedarfsermittlung zu berechnen. Bis zum 31. März 2025 muss zudem die jährliche betriebliche Zusammenfassung der Nährstoffe erstellt sein.
Denken Sie auch an die Lagerraumberechnung für organische Düngemittel wie Gülle, Gärrest oder Festmist.
Besonders wichtig ist die Kontrolle aller Werte aus der Düngebedarfsermittlung und der Düngedokumentation des Vorjahrs.
Alle weiteren Details zu den aktuell gültigen Auflagen der DüV erfahren Sie auf der BBV-Website unter www.BayerischerBauernVerband.de/Duengeverordnung oder direkt bei uns an der Geschäftsstelle
Damit Sie mehr Zeit für das Betriebsmanagement und den optimalen Ausbringzeitpunkt der Nährstoffe haben, übernehmen unsere speziell geschulten Fachberater an den BBV-Geschäftsstellen für Sie einen Teil des bürokratischen Aufwands und bieten Ihnen ein umfangreiches Beratungs- und Dienstleistungsangebot rund um die Düngeverordnung und die angrenzenden Rechtsbereiche an.
Nutzen Sie unseren Beratungsservice. Ab sofort sind erste Termine möglich!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Fachberaterin
Gst. Würzburg Magdalena Eschenbacher, Tel. 0931 2795740