Corona und die Landwirtschaft
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Hinweise für Arbeitgeber/innen von Saisonarbeitskräften

vom Landratsamt Würzburg

20.08.2020 | Betriebsinhaber sind verpflichtet, Saisonarbeitskräfte 14 Tage vor ihrem Arbeitsbeginn bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

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