© BBV
Hinweise für Arbeitgeber/innen von Saisonarbeitskräften
vom Landratsamt Würzburg
20.08.2020 | Betriebsinhaber sind verpflichtet, Saisonarbeitskräfte 14 Tage vor ihrem Arbeitsbeginn bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Zugangsbeschränkung
Dieser Inhalt steht exklusiv BBV-Mitgliedern zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich an oder werden Sie Mitglied um ihn zu lesen.