Rindermast
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Impfverbot gegen BVD ab 15.5.2021

Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung

18.05.2021 | Der Freistaat Bayern ist auf gutem Weg, „BVD-freie Zone“ zu werden, also frei von der Rinderkrankheit Bovine Virusdiarrhoe (BVD) zu sein. Deswegen ist eine vorsorgliche Schutzimpfung von Rindern gegen das BDV-Virus nicht mehr notwendig und ab dem 15. Mai 2021 im Landkreis Würzburg verboten.

Allgemeinverfügung:

1. Die Impfung von Rindern gegen die Infektion mit dem BVD-Virus (BVDV) ist ab dem 15. Mai 2021im gesamten Gebiet des Landkreises Würzburg verboten.

2. Die zuständige Behörde kann im Fall eines Ausbruchs eine Ausnahme vom Impfverbot nach vorgenannter Nummer 1 gestatten, wenn

a) die Ergebnisse der epidemiologischen Untersuchung und der Untersuchungen gemäß Artikel 25 Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 gezeigt haben, dass von dem Ausbruch nur eine begrenzte Zahl von Betrieben betroffen war und

b) nur eine begrenzte Zahl von Rindern, die vonder zuständigen Behörde zur Bekämpfung des Ausbruchs für erforderlich gehalten wird, unter Aufsicht der zuständigen Behörde geimpft wird und die Impfung für jedes Tier dokumentiert wird.

3. In Rinder haltende Betriebe im Landkreis Würzburg dürfen ab dem 15. Mai 2021ausschließlich BVDV-unverdächtige Rinder eingestellt werden, die nicht gegen die BVDV-Infektion geimpft worden sind. Die BVDV-unverdächtigen, nicht gegen die BVDV-Infektion geimpften Rinder nach Satz 1 müssen von einem schriftlichen oder elektronischen Nachweis über die BVDV-Unverdächtigkeit des jeweiligen Rindes begleitet sein.

4. Die sofortige Vollziehung der in den Ziff. 1 3 getroffenen Regelungen wird nach § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.

5. Diese Allgemeinverfügung gilt am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

6. Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.